Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1520/1 Betreff: Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf die ABG als Bauherrin des Objekts "Altenhainer Straße ohne Nummer" zuzugehen, und diese aufzufordern, nach Beendigung der Baumaßnahme den Fußweg "Kameruner Rosengärtchen" wieder als solchen verkehrssicher herzustellen. Dies soll insbesondere durch Ausbesserungen des Bodenbelags geschehen, der durch das ständige Befahren auch mit schweren Fahrzeugen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, das Befahren von Richtung Schneidhainer Straße durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Poller, zu unterbinden. Begründung: Die Baustelle der ABG in der Altenhainer Straße, die vor allem durch das Kameruner Rosengärtchen angedient wurde, wird in den nächsten Wochen fertiggestellt werden. Während des Baus wurde der Fußweg werktäglich durch viele Handwerkerfahrzeuge befahren, auch schwere Kräne wurde über den Weg angeliefert. Dies hat bei dem nicht asphaltierten Weg zu Schäden geführt, die ihn vor allem bei nasser Witterung für Fußgänger schwer passierbar machen. Der Fußweg war zuvor sehr beliebt, um von der Idsteiner Straße und den anliegenden Wohneinheiten Richtung Tel-Aviv-Platz und Europagarten zu kommen. Auch für die Nutzer des Kinderzentrum Idsteiner Straße ist der Weg wesentlich, um in die Einrichtung zu kommen. Durch das Parken der Handwerkerautos hat sich der Fußweg und Teile der angrenzenden Rasenflächen auch bei Anwohnern als beliebter Parkplatz etabliert. Das Beparken soll durch die Abpollerung unterbunden werden. Die Feuerwehrzufahrt ist weiterhin aus Richtung Idsteiner Straße gegeben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1518/1 Betreff: Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mittlerweile verblassten Zebrastreifen vor der Hellerhofschule in der Idsteiner Straße instand setzen zu lassen, sodass dieser wieder gut sichtbar ist. Begründung: Der Zebrastreifen ist inzwischen verblasst und daher nicht mehr gut sichtbar, insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollte dieser instand gesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1500/1 Betreff: Zebrastreifen Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle Eppenhainer Straße in der Idsteiner Straße einzurichten. Begründung: Da es an dieser Stelle vermehrt zu Unfällen gekommen ist, wird ein Zebrastreifen benötigt, um das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1498/1 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Fußgehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle Rebstöcker Straße oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und Fußgehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlanggeführt wird und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrrad-piktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1411/1 Betreff: Ergänzung fehlender Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: An der Kreuzung Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße sind bisher nur auf der südlichen und westlichen Seite des Kreisels Fußgängerüberwege vorhanden, während sie auf der nördlichen und östlichen Seite fehlen. Diese inkonsistente Gestaltung führt zu Einschränkungen für Fußgehende, die die Kreuzung sicher überqueren möchten. Insbesondere für die Schüler *innen der angrenzenden Paul-Hindemith-Schule stellt die gegenwärtige Situation eine hohe Gefährdungslage dar. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße ergänzen zu lassen, um eine sichere und durchgehende Querung in alle Richtungen zu ermöglichen. Zudem sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Kreisel für Autofahrende übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Rücksichtnahme auf Fußgehende zu fördern. Begründung: Die unvollständige Ausstattung der Kreuzung mit Fußgängerüberwegen schafft ein Sicherheitsrisiko, da Fußgänger*innen gezwungen sind, ungeschützte Straßenbereiche zu überqueren. Besonders betroffen ist der Weg von der süd-westlichen auf die nord-östliche Seite des Kreisels. Im Gegensatz hierzu, sind in der parallelen Frankenallee an allen Kreuzungen Fußgänger-überwege in jede Richtung vorhanden, was die fehlen-den Überwege an der Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße noch deutlicher unterstreicht. Zudem wird die fehlende Sicherheit für Schüler*innen immer wieder von besorgten Eltern kritisiert. Eine umfassende Nachrüstung aller Seiten mit Fußgängerüberwegen würde die Sicherheit erhöhen und die Kreuzung insgesamt barrierefreier gestalten. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die KiTa Lahn`sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die KiTa Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in ST 409 (2024) angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da ja nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele Fußgehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der KiTa erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer KiTa bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in ST 1816 2022 in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5836 2024 Die Vorlage OF 1357/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 1316/1 Betreff: Fahrradbügel für die Idsteiner Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Idsteiner Straße 196 (Kiosk) noch einen weiteren Anlehnbügel für Fahrräder, Modell ähnlich wie in der nahen Kurve, montieren zu lassen. Begründung: Der Gehweg vor dem Kiosk ist meistens durch KFZ ordnungswidrig beparkt, sodass dort nicht mehr ausreichend Platz für Fußgänger zur Verfügung steht. Quelle: Privat / Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5746 2024 Die Vorlage OF 1316/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1312/1 Betreff: Sicherheit und Sauberkeit gewährleisten - Wegerecht vorrübergehend beschränken - Eppenhainer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Wegerecht auf dem Fußgängerweg südlich des Gebäudes Europallee 165 vorrübergehend auszusetzen. Dies soll so lange gelten, bis der Fußgängerweg keine Sackgasse mehr ist, bzw. der Weg durchgängig bis zur Grünfläche West nutzbar ist. Weiter soll es den Eigentümern genehmigt werden, den Weg baulich abzusichern, indem ein Tor am Eingang des Weges angebracht wird. Begründung: Im Bereich zwischen der Europa Allee und der Mammolshainer Straße, in Höhe der Europa Allee 165 (Gebäude "AXIS") befindet sich ein kleiner Wirtschaftsweg (siehe Bild rote Linie). Dieser Weg ist momentan eine Sackgasse und ist zurzeit nur über einen Eingang von der Eppenhainer Straße aus zugänglich (Bild - blauer Kreis). Zurzeit wird dieser Weg jedoch ausschließlich missbräuchlich genutzt! Ruhestörung, Drogenhandel, Vermüllung, Sachbeschädigung und Zerstörung von Pflanzen sind die zentralen Probleme dort. Personen, die sich dort treffen und niederlassen verursachen erheblichen Müll. Mitgebrachte Verpackungen von Essen und Getränken werden regelmäßig auf dem Weg hinterlassen. Ebenso werden Flaschen und anderer Müll aktiv in die umliegenden Gärten geworfen. Dies ist nicht nur belästigend, sondern kann für im Garten spielende Kinder auch gefährlich sein. Sperrmüll, wie bspw. Sofas werden dort abgestellt. Durch den Aufenthalt auch in den Nachstunden verursachen die Personen dort erheblichen Lärm, teilweise bis 3:00 Uhr morgens. Die hohe Beschwerdelage darüber müsste der Stadtpolizei bekannt sein. Die Sackgasse wird zum Drogenhandel genutzt. Drogen werden unter den Welldächern der Gartenlaube versteckt. Die Wände werden mit Grafiti beschmiert, E-Scooter und Leihfahrräder werden in die Sackgasse gebracht und dort demoliert. Baumeinfassungen an der Böschung werden mutwillig zerstört und Pflanzen niedergetrampelt. Jedes Treffen der Personen im Wirtschaftsweg ist geprägt von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Der Weg befindet sich in unmittelbarer Nähe von Wohnung, Schlafzimmern, sowie Gärten. Durch das missbräuchliche und rüpelhafte Verhalten der sich dort aufhaltenden Personen ist es den Anwohnern kaum möglich nachts in Ruhe schlafen zu können oder auch in den Abendstunden ihre Gärten nutzen zu können. Zahlreiche Anrufe beim Ordnungsamt und der Polizei haben bisher keinerlei Besserung gebracht. Zur Rechtslage: Der Wirtschaftsweg liegt auf dem Grundstück des AXIS. Die Stadt hat im Grundbuch ein Wegerecht zu Gunsten der Öffentlichkeit eingetragen. Dies soll auch nicht aufgehoben werden. Die Forderung ist, dieses Wegerecht auszusetzen. Momentan hat der Weg keinerlei Nutzen, weshalb ein Aussetzen für eine beschränkte Zeit kein Verlust für die Öffentlichkeit wäre. Um Ruhe und Sauberkeit zu gewährleisten, müsste am Anfang des Weges ein Tor angebracht werden. Den Anrainern an diesen Wirtschafsweg, die einen Ausgang von ihren Gärten dorthin haben, würde ein Schlüssel ausgehändigt werden, so dass diese den Weg weiterhin nutzen könnten. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1312/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1256/1 Betreff: Wilde Sperrmüllecke Schloßborner Straße/Idsteiner Straße ins Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung aufnehmen Vorgang: OM 396/21 OBR 1; ST 1390/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die wilde Sperrmüllecke Schloßborner Straße / Idsteiner Straße an der Litfaßsäule ebenfalls in das Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachungsanlage analog zum Ortsbezirks 6 mit aufgenommen werden kann. Begründung: Nahezu täglich wird dort wilder Müll illegal entsorgt. Insbesondere Sperrmüll. Die FES muss wöchentlich verständigt werden, um den Sperrmüll wieder abzuholen. Danach hält es nur wenige Tage, bevor dort erneut Sperrmüll liegt. Anwohnende haben bereits beobachtet, wie Fahrzeuge mit auswärtigen KFZ-Kennzeichen Sperrmüll anliefern und dort illegal entsorgt wird. Daher wird man diesem Vergehen wohl nur mittels Videoüberwachung beikommen können, da niemand diese Stelle 24/7 überwachen kann. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 396 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1390 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1256/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2023, OF 1086/1 Betreff: Poller/Fahrradbügel Idsteiner Straße/Kronthaler Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die schraffierte Fläche nach Möglichkeit mit Fahrradbügeln, ersatzweise mit Pollern zu sichern. Begründung: Die o.g. Fläche wird häufig illegal beparkt. Aus diesem Grund soll die Fläche entsprechend geschützt werden. Dies kann idealerweise mit Fahrradbügeln erfolgen. Sollte der Platz nicht ausreichen, sind ersatzweise Poller zu verwenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4957 2024 Die Vorlage OF 1086/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2023, OF 1089/1 Betreff: Raserei in der Pariser Straße mindern Vorgang: OM 201/21 OBR 1, ST 238/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Hinweise auf das Tempo-30-Gebot entlang der Pariser Straße zu wiederholen; 2. ein Display, welches die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt, analog zur Idsteiner Straße, auf Höhe des Europagartens aufzustellen - mit entsprechender Rückmeldung (bei Überschreitung rot, ansonsten grün oder mit Smiley); 3. auf Höhe der neuen Grundschule Europaviertel spätestens nach Beendigung der Baustelle entsprechende Schilder/Piktogramme für querende Kinder (Achtung, Kinder! VZ 136) aufzustellen/aufzubringen. Begründung: Das Tempo in der Pariser Straße wird weiterhin häufig missachtet, sei es, weil das Tempo-30-Schild übersehen wurde oder die zulässige Geschwindigkeit nach einer Weile wieder vergessen wurde oder durch Posing-Verkehr. Quelle: wavetec Radar Solutions GmbH & Co KG Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 201 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 238 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4960 2024 1. Die Vorlage OF 1089/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Ziffer 4. ergänzt wird: "4. die gefahrene Geschwindigkeit regelmäßig durch mobile Blitzer messen zu lassen." 2. Die Ziffern 1. und 2. werden abgelehnt. 3. Die Ziffer 3. wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Ziffer 4. wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung) zu 4. Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP, LINKE. und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1036/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Verlauf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße stadteinwärts über die Kreuzung mit der Rebstöcker Straße hinweg die Markierung der Fahrradpiktogramme in der Fahrbahnmitte seitlich der Straßenbahnschienen markieren zu lassen, um die Kreuzung für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: Radfahrende sollen nach Empfehlung von Fachkundigen einen Meter Abstand zu parkenden PKW halten, um nicht Dooring-Unfällen zum Opfer zu fallen. Beim Überholen müssen Autos innerorts 1,5m Seitenabstand zu Radfahrenden gemäß §5 Abs. 4 StVO halten. Immer wieder müssen Radfahrende jedoch feststellen, dass Mindestabstände von Autofahrenden nicht eingehalten werden. Die Fahrbahn auf Höhe der Mainzer Landstraße 405 ist ca. 4,50m breit. Ein Radfahrender dürfte damit nicht überholt werden, was jedoch ständig geschieht. Mittig angebrachte Fahrradpiktogramme würden Radfahrenden anzeigen, an welcher Stelle sie sicher vorankommen und Autofahrenden signalisieren, auf Radfahrende zu achten und sie nicht "nach rechts" abzudrängen. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4797 2023 Die Vorlage OF 1036/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durch zu markieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf, und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewährleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht unseres Ermessens nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 963/1 Betreff: Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der südlichen Straßenseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Längsparken statt dem bestehenden Schrägparken einzurichten, auch wenn dadurch einige PKW-Parkplätze entfallen. Begründung: Im Straßenabschnitt ist es regelmäßig kaum möglich als Fußgängerin oder Fußgänger den Gehweg zu benutzen, da Kraftfahrzeuge beim Parken große Teile des Gehwegs blockieren. Komfortables Passieren etwa mit Kinderwägen ist nicht möglich. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Nähe des derzeitigen Standortes der Grundschule im Europaviertel. Vor diesem Hintergrund sollte eine Nutzung des Gehwegs jederzeit gewährleistet werden. Da sich auf der Fahrbahn im Streckenabschnitt Linienbusse treffen können, die in diesem Fall regelmäßig ihre Geschwindigkeit erheblich reduzieren müssen, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren, ist eine Änderung der Parkregelung weg vom Schrägparken ebenso von Vorteil. Ein möglicher gänzlicher Wegfall der PKW-Parkplätze im Straßenabschnitt scheint ob der zu erwartenden Geschwindigkeitserhöhung der PKW auf der Straße in diesem Fall keine zielführende Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 954/1 Betreff: Gehweg Idsteiner Straße für zu Fuß Gehende freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, den Gehweg im Abschnitt Idsteiner Straße 15-25 gegen widerrechtlich parkende PKW sichern zu lassen, Längsparken anzuordnen und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Der betreffende Gehweg ist tagsüber praktisch immer durch quer abgestellte PKW zugeparkt. Es handelt sich hier allerdings um einen Schulweg sowie den Weg zu einem stark frequentierten Hotel. Mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstuhl oder Rollator können den Gehweg gar nicht passieren. Außerdem werden die Busse der Linie 52 ständig durch parkende PKW blockiert, deren Heck in die Straße hinein ragt. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 954/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 876/1 Betreff: Halteverbot Hufnagelstraße einrichten - Falschparken verhindern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee ein beidseitiges Halteverbot einzurichten. Begründung: Da sich auch in der Hufnagelstraße die Unsitte des dauerhaften "Baumscheibenparkens" etabliert hat, wodurch immer wieder der Verkehr u.a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr wie "Wildparken" nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch der Rammschutz der Baumscheiben angefahren und dabei beschädigt/verbogen, was zu unnötigen Folgekosten führt. . . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4056 2023 Die Vorlage OF 876/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 848/1 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat berichtet in B145/23 über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz Priorität A HBF/Münchener Straße Priorität A Weser-/Münchener Straße Priorität A Rebstöcker Straße Priorität A Schwalbacher Straße Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter Anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen, 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen, 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 73 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3928 2023 1. Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 848/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 810/1 Betreff: Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Ende des Parkstreifens in der nördlichen Idsteiner Straße vor dem westlichen Ende der Hattersheimer Straße mittels rot-weißem Poller sowie Sperrflächenmarkierung abzusichern. Begründung: Durch die fehlende Absicherung wird immer wieder in den Kreuzungsbereich hinein geparkt, was die Sicht behindert und damit die Sicherheit gefährdet. Am anderen Ende des Parkstreifens wurde der Poller hingegen angebracht, wie in der Abbildung ersichtlich. Fahrzeug behindert Sicht in Kreuzungsbereich Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3939 2023 Die Vorlage OF 810/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 800/1 Betreff: Weiterhin Falschparken und Behinderungen in der Niedernhausener Straße - endlich wirksame Maßnahmen ergreifen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Maßnahmen zu veranlassen, um insbesondere die Schulwege in der Niedernhausener Straße zwischen Idsteiner Straße vor Falschparkern besser zu schützen: Einrichtung eines beidseitiges Halteverbotes statt wie bisher nur einseitig im gesamten Straßenverlauf Tägliche Überwachung für mindestens eine Woche und regelmäßige Wiederholungen mit gleicher Intensität durch die städtische Verkehrsüberwachung Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in ausreichender Anzahl, mindestens jedoch eine Liefer- und Ladezone je Straßenabschnitt Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger schildern in Zuschriften an den Ortsbeirat 1, dass sich seit Einführung des einseitigen Halteverbotes in einem Teilabschnitt der Niedernhausener Straße die Lage nicht verbessert, sondern weiter verschlimmert hat. Es wird von regelmäßigen Hupkonzerten, starkem Beschleunigen (weil man muss ja noch schnell vorbei, bevor der Gegenverkehr darf), wartenden Autos mit laufendem Motor, ständig abbremsenden und wieder anfahren Autos und weiterhin mitten auf der Fahrbahn stehenden Lieferfahrzeugen berichtet. Geparkt wird gegen die Fahrtrichtung bis in die Kurvenbereiche der Kreuzungen überall dort, wo vermeintlich Platz ist. Die Parkbuchten können nicht richtig genutzt werden, da wegen des Parkens in zweiter Reihe vor den Baumstandorten rückwärts Einparken nicht möglich ist. Daher stellen sich nun Autofahrende gegen die Fahrtrichtung in die Parklücken, was wiederum beim Ausparken alle anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Anwohnende, Fußgehende und Radfahrende sehen das zu Recht als schwere Behinderung und Gefährdung. Und mittags turnen hier Kinder aus den umliegenden Schulen zwischen den Autos hindurch, um über die Straße zu kommen. Ein Wunder, dass hier noch keine Unfälle mit Personenschaden passiert sind. Eindeutige Regelungen, Beschilderungen, Lieferzonen und Kontrolle sind notwendig, um die unhaltbaren und gefährlichen Zustände wirksam abzustellen. Fotos: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3930 2023 Die Vorlage OF 800/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Maßnahmen zu veranlassen, um insbesondere die Schulwege in der Niedernhausener Straße auf der gesamten Länge vor Falschparkern besser zu schützen: 1. Einrichtung und eindeutige Beschilderung eines beidseitigen Halteverbotes im gesamten Straßenverlauf; 2. Tägliche Überwachung für mindestens eine Woche und regelmäßige Wiederholungen mit gleicher Intensität durch die städtische Verkehrsüberwachung; 3. Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in ausreichender Anzahl, mindestens jedoch eine Liefer- und Ladezone je Straßenabschnitt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 811/1 Betreff: Poller Idsteiner Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße, östlich der Hattersheimer Straße, Poller anbringen zu lassen, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aktuell wird dort immer wieder ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt, was zu Behinderungen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3940 2023 Die Vorlage OF 811/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "Poller" und "anbringen" die Worte "oder ggf. Fahrradbügel" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 809/1 Betreff: Längsparken Idsteiner Straße anordnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Idsteiner Straße auf dem Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Hufnagelstraße in Richtung stadteinwärts das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden, sodass nur noch längs zur Fahrbahn innerhalb des markierten Parkstreifens geparkt werden kann. Das Ende des Parkstreifens soll zur Einmündung Hufnagelstraße hin mit einem Poller sichergestellt und als Sperrfläche markiert werden. Begründung: Der Gehweg auf dem o.g. Abschnitt wird durch das derzeitige Querparken häufig zugeparkt und es finden Behinderungen auf dem Gehweg statt, sodass die Restbreite aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt. Da die gegenwärtige Situation zum illegalen Parken im Einmündungsbereich zur Hufnagelstraße hin einlädt, was die Sicht in den Querverkehr gefährlich behindert, soll dies künftig durch einen rot-weißen Poller unterbunden werden, wie bereits an ähnlichen Stellen im Umkreis im Einsatz (z.B. vor Stephensonstraße gegenüber). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3938 2023 Die Vorlage OF 809/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2023, OF 765/1 Betreff: Wann wird die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert und für Bürger*innen zugänglich gemacht wird. Im Rahmen des Berichts soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden: 1. Ist die Herstellung der Grünfläche bereits ausgeschrieben? 2. Wann wird die Ausführung beginnen? 3. Wann ist mit einer Öffnung der Grünfläche für die Bürger*innen zu rechnen? 4. Wurde mit der Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Zugang zum Park aus Richtung Idsteiner Straße erfolgen soll, mittlerweile eine Vereinbarung für einen uneingeschränkten Zugang getroffen? Wenn nein, warum nicht? 5. Erwartet der Magistrat durch zukünftige Baustellen in der Nähe, wie z.B. den Bau der U-Bahnlinie 5 oder den Bau des Hochhauses auf dem angrenzenden Grundstück an der Europa-Allee, Verzögerungen im Zeitplan? Begründung: Der Ortsbeirat hat den Planungen zum Anlegen der Grünfläche "Am Wasserturm" im Sommer 2022 zugestimmt. Da man auf dem Grundstück bislang kaum Veränderungen wahrnehmen kann, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3756 2023 Die Vorlage OF 765/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 753/1 Betreff: Grünfläche West: Zustimmung zur Planung des Grünflächenamtes Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der dem Ortsbeirat vorgelegten und in der Ortsbeiratssitzung am 24.01.2023 vorgestellten Planung des Grünflächenamtes zur Gestaltung der Grünfläche West zu mit der Maßgabe, folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend zur Planung umsetzen zu lassen: 1. Erhalt der beiden Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung, die gemäß Planung vorsorglich gefällt werden sollten. 2. Einrichtung eines Tiny Forest mit biodiverser Bepflanzung entlang der Grundstücksgrenze in Richtung des Hochhauses "Axis", der möglichst nach der Miyawaki-Methode angelegt wird und einen Sichtschutz und Durchlaufschutz zur Wohnbebauung bildet. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgelegte Planung wird begrüßt. Es werden ca. 65 neue Bäume gepflanzt. Leider müssen jedoch auch elf Bäume im Böschungsbereich gefällt werden, um einen barrierefreien Zugang und eine Anbindung des Gallus an das Europaviertel herstellen zu können. Zwei Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung können jedoch erhalten werden, wenn die Oberfläche des Weges nicht verdichtet oder versiegelt wird. Jeder erhaltenswerte Baum trägt zur Sauerstoffproduktion und Beschattung und somit zum Klimaschutz im Ortsbezirk bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der FDP-Fraktion und Die Partei erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 753/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3591 2023 Die Vorlage OF 753/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, LINKE. und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP und LINKE. gegen 1 SPD (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Betreff: Verkehrssicherheit an Haltestelle "Rebstöcker Straße" gewährleisten Vorgang: OM 6015/20 OBR 1; ST 1543/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Radweg zwischen dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" und dem Fußgängerweg farblich eindeutig zu markieren, bis die versprochenen Maßnahmen aus dem Fahrradstadt-Beschluss umgesetzt werden. Begründung: Der hinter dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" entlang führende Radweg ist sehr schlecht erkennbar. Insbesondere bei Dunkelheit entstehen hier oft gefährliche Situationen, wenn aus der Tram aussteigende Fahrgäste den Radweg queren wollen, um zum Fußgängerweg zu gelangen. Eine Markierung würde den Radweg kenntlich machen und zur Verkehrssicherheit beitragen, da weiterhin nicht absehbar ist, wann die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und laut ST 1543 auch nicht geplant ist, die Benutzungspflicht des Radweges an dieser Stelle aufzuheben. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3589 2023 Die Vorlage OF 750/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei; bei 1 GRÜNE Abwesenheit
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" Vorgang: V 317/22 OBR 1; ST 1257/22; OM 2003/22 OBR 1; ST 1814/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und welche kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgäste an der Haltestelle Rebstöcker Straße stadteinwärts nach dem Ortstermin am 08.03.2022 umgesetzt wurden. Des Weiteren soll die Funktionalität der LSA vor der Zeitinsel überprüft werden, da diese möglicherweise nicht dauerhaft beim Einfahren der Straßenbahnen auf Rot springt. Begründung: In der ST1257 vom 30.05.2022 wird auf den Ortstermin mit Vertretern des Magistrates am 08.03.2022 sowie auf den Wunsch des Ortsbeirates 1 hingewiesen, kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu hat der Ortsbeirat 1 bisher keine qualifizierte Rückmeldung erhalten. Gemäß ST1814 vom 15.08.2022 wurden Radbügel im Bereich der ehemaligen PKW-Stellplätze entlang der Haltestelle gesetzt. Nach wie vor kommt es zu gefährlichen Situationen mit ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgästen, die beinahe von vorbeifahrenden PKW und LKW erfasst werden. Fahrgäste berichten, dass Autofahrende nach dem Öffnen der Türen ungehindert in den Haltestellenbereich eingefahren sind. Bis zum barrierefreien Umbau der Haltestelle werden laut Magistrat noch einige Jahre vergehen. Da nach Angaben des Magistrats Tempo 30 in diesem Abschnitt nicht möglich ist, hat der Ortsbeirat unter Anderem eine Markierung der Fahrbahn in VGF-Grün (wie z.B. an der Halstestelle Schweizer-/Gartenstraße) vorgeschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 317 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1257 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3413 2023 Die Vorlage OF 714/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 637/1 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten. Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inkl. Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, LKWs, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit und Regen. Am 13.09. parkten auf diesem Abschnitt sechs PKWs auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messe-Zeiten, obwohl es für Messe-Beuscher entsprechende Parkplätze gibt. Um mehr "Grün" zu haben sowie aus Umweltgründen entfallen in den Parkbuchten der o.g. Straße einige Stellplätze zugunsten von Pflanzenbeeten und Baumscheiben. Dies möchten einige Autofahrende offensichtlich nicht hinnehmen und parken dann einfach vor der Baumscheibe am Fahrbahnrand, obwohl es im Umkreis Tiefgaragen gibt. Dieses dreiste und rücksichtslose Verhalten nötigt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern gefährdet insbesondere Radfahrende und behindert teilweise sogar die FES, was zu regelmäßig zu "Hup-Konzerten" führt. Teilweise werden sogar bereitgestellte Mülltonnen von der FES nicht abgeholt, weil auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Zuwegung versperren. Dadurch muss auf eigene Kosten eine kostenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden, was zu einer vermeidbaren Mehrbelastung für Anwohnende führt. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich nicht mehr um "Parken in zweiter Reihe", wenn die Baumscheibe länger als 5 m ist, weshalb derartiges Verhalten aktuell nicht geahndet wird. Daher empfiehlt die städtische Verkehrspolizei die Beantragung eines Haltverbots über den Ortsbeirat, was hiermit erfolgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.09.2022, OF 605/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2022 1. Die Vorlage OF 605/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 637/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2022, OF 605/1 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten. Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inkl. Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, LKWs, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit. Am 13.09. parkten auf diesem Abschnitt sechs PKWs auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messe-Zeiten, obwohl es für Messe-Besucher entsprechende Parkplätze gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 637/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 605/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2022 1. Die Vorlage OF 605/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 637/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2022, OF 603/1 Betreff: Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hattersheimer Straße vor der Idsteiner Straße an der AWO KiTa Europagarten Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Da es an der o.g. Stelle Bedarf für sichere Fahrradbügel gibt, wie man dem Bild entnehmen kann (aktuell notdürftig am Rammschutz der Baumscheibe angeschlossen, s. rechts im Bild), sollen Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern angebracht werden. Diese würden ebenso dazu beitragen, das illegale Beparken des Gehwegs durch PKW zu unterbinden. An der gegenüberliegenden Straßenseite wurden zu diesem Zweck bereits Poller montiert (s.u.). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2803 2022 Die Vorlage OF 603/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 555/1 Betreff: Klimaschutz im Gallus und Europaviertel: Ein Klimawäldchen in der Stephensonstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Teilbereiche der brach liegenden Parkanlage / privaten Grünfläche entlang der Stephensonstraße kurzfristig in ein sogenanntes "Klimawäldchen" aufforsten zu lassen. Die Genehmigung des Grundstückseigentümers des Flurstücks 16 468, Flur 223, Flurstücknummer 2/125 ist dazu bei Bedarf einzuholen. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen. Insbesondere folgende Maßnahmen sind auf der dreiecksförmigen ca. 1.400m2 großen Fläche der Parkanlage entlang der Stephensonstraße / Ecke Idsteiner Straße in einem ersten Abschnitt schnell umzusetzen: 1. Schaffung einer Regenretentionsfläche durch Schaffung einer ausreichend großen und flachen Vertiefung. 2. Intensive Begrünung der Fläche mit klimaresilienten Bäumen, Sträuchern und Pflanzen gemäß der Baumliste 2022 und der Pflanzenliste des Grünflächen-amtes zur Speicherung von Regenwasser und CO2, Reduktion der Ober-flächentemperaturen und Schaffung von Lebensraum für Vögel und Insekten. 3. Aufstellung von Bänken entlang des Gehweges der Stephensonstraße und der Idsteinerstraße im Bereich des Fußgänger*innenüberweges bzw. entlang des Pfades, der das Grundstück diginal quert. 4. Beschilderung der Fläche für die dort vorbeigehenden Passant*innen und Schüler*innen zur Verdeutlichung des ökologischen Nutzens der Fläche für die Nachbarschaft und den Klimaschutz. Begründung: Bis vor Kurzem gehörte die brach liegende Grünfläche noch der Deutschen Bahn, die im gegenüber liegenden Gebäude den Sitz ihrer Zentrale hatte. Auf der Grünfläche befanden sich Gleise und ein Museumszug. Beides wurde jedoch in 2021 entfernt, die Grünfläche liegt seitdem brach. Die Grundstücke wurden zwischenzeitlich an einen Investor verkauft. Die im Bebauungsplan B826 festgelegte Nutzung ist eine Parkanlage. Die Definition einer Parkanlage ist eine als Park gestaltete Fläche, die der Verschönerung und Erholung dient. Der Grundstückseigentümer unterliegt der Pflicht, die Fläche gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans herrichten zu lassen oder geeigneten Dritten zu übertragen. Seit einigen Jahren müssen auch Klimaschutzaspekte mitbedacht werden. Die bestehende, brach liegende Fläche ist derzeit mit niedrigen, wild wachsenden Pflanzen versehen, die während der langen sommerlichen Trockenphasen absterben. Bei eintretendem Regen wird der fruchtbare Oberboden weggeschwemmt und der ökologische Nutzen der Fläche verschwindet. Zeitgemäße, klimaresiliente, innerstädtische Bepflanzungen meist kleiner Flächen werden intensiv und mit geeigneten Pflanzen so bepflanzt, dass sie Regenwasser speichern und zurückhalten, Dürreperioden überstehen und CO2 speichern können. Sie wachsen schnell und senken die sommerlichen Temperaturen im Umfeld. Das Grünflächenamt hat bereits umfangreiche Erfahrung mit der Planung und Umsetzung klimagerechter Begrünungen und kann die Aufgabe bestens bewältigen. Foto: Geoportal Frankfurt Auszug Luftbild 2021, PlanAS Auszug B826 / Festsetzungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2618 2022 Die Vorlage OF 555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 559/1 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Ortsbeirat möge beschließen, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022 wird der Magistrat gebeten, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen wie Rollstuhlfahrer*innen und auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können. 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik / Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen Mönchhofstraße, Wickerer Straße und Rebstöcker Straße nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen Mönchhofstraße und Hohenstauffenstraße größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen Mönchhofstraße, Galluswarte und Glauburgstraße nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, so dass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist / war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2621 2022 Die Vorlage OF 559/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 590/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die nordwestliche gepflasterte Gehwegfläche entlang der Idsteiner Straße neben dem Kreuzungsbereich mit der Eppenhainer Straße gegenüber der Bushaltetsellen mit einer ausreichenden Anzahl an Radbügeln versehen zu lassen. Begründung: Viele Anwohnende aus dem Gallus nutzen die Buslinie 52 und legen die letzte Meile zu ihrer Wohnung mit dem Fahrrad zurück. Sie können ihr Rad derzeit jedoch nicht sicher anschließen. Anlagen: Auszug aus Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 99 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2643 2022 Die Vorlage OF 590/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 553/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung im Abschnitt der Schwalbacher Straße 68-86 entlang der Paul-Hindemith-Schule beidseitig wie folgt anpassen zu lassen: 1. Änderung der Parksituation für PKW von Senkrecht- / Schrägparken auf Längsparken zur dauerhaften Sicherstellung der Gehwegmindestbreiten. 2. Anpassung der Straßenmarkierungen und Beschilderung gemäß Punkt 1. 3. Aufstellen von je mindestens zehn Fahrradbügeln für 20 Fahrräder unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich / Kreisverkehr Idsteiner Straße sowie vor dem Kreuzungsbereich Frankenallee / Kita für Anwohnende, Schüler*innen und Kitabesuchende. Begründung: Die ausgewiesenen PKW-Parkplätze sind als Parkplätze zum Senkrecht- / Schrägparken markiert und beschildert. Da heutige Fahrzeuge meist länger sind als zum Zeitpunkt der Einrichtung, ragen diese sowohl in den Gehwegbereich als auch in den Fahrbahnbereich. Das führt zu Gefährdungen von Schüler*innen auf dem Schulweg zur Paul-Hindemith-Schule und von Kindergartenkindern auf dem Weg zu ihrer Kita. Es schränkt jedoch auch den Gehwegbereich für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen stark ein. Die Einrichtung von Längsparken würde zudem die nutzbare Fahrbahn verbreitern und Radfahrenden mehr Schutz vor ausweichenden PKW und LKW bieten. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 40 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2616 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 553/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 494/1 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita "Lahn`sche Höfe" an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohner*innen der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita "Lahn`sche Höfe" machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden "Zebrastreifen" in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohner*innen der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Anlage: Planung Marie-Pfungst-Platz Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2416 2022 Die Vorlage OF 494/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 444/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße / Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14) 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Anlage Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z.B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. Foto: Vorschlag Buslinienkonzept Gallus, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 444/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2195 2022 Die Vorlage OF 444/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 5. und 6.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL BFF und Die PARTEI gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 399/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen eine ausreichende Anzahl von Radbügeln installieren zu lassen: - Vor Mainzer Landstraße 405 (Postfiliale) - beide PKW-Stellplätze - Vor Mainzer Landstraße 403 - Eckbereich zur Rebstöcker Straße Begründung: Im Bereich der Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen PKW und LKW sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen der Straßenbahn. Dabei behindern parkende Autos zusätzlich die Sicht der Fußgehenden und Radfahrenden. Der Radverkehr hat an dieser Stelle deutlich zugenommen. Es parken sehr viele Radfahrende vor der neuen Postfiliale, seit diese Ende vergangenen Jahres eröffnet hat, und immer mehr Straßenbahnnutzer*innen aus der näheren Umgebung steigen vom Rad auf die Tram um. Auch wegen der neuen Wohnbebauung in dem Umfeld nutzen immer mehr Menschen die Straßenbahn. Daher ist es unerlässlich, weitere Radbügel vor der Postfiliale und entlang der Haltestelle installieren zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 399/1 spiegelstrichweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2003 2022 Die Vorlage OF 399/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Spiegelstrich 1.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Spiegelstrich 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 298/1 Betreff: Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die drei Mülleimer im Durchgang zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße neben der Turnhalle der Paul-Hindemith-Schule häufiger reinigen zu lassen und wenigstens den Mülleimer in der Mitte des Durchgangs durch ein Exemplar mit größerem Fassungsvermögen zu ersetzen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten Mitgliedern des Ortsbeirates, dass die Mülleimer regelmäßig überfüllt sind und anscheinend keiner regelmäßigen Leerung unterliegen. Der Mülleimer in der Mitte des Durchgangs scheint besonders häufig genutzt zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1574 2022 Die Vorlage OF 298/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, die drei Mülleimer im Durchgang zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße neben der Turnhalle der Paul-Hindemith-Schule häufiger leeren zu lassen und wenigstens den Mülleimer in der Mitte des Durchgangs durch ein Exemplar mit größerem Fassungsvermögen und Krähenschutz bzw. Haube zu ersetzen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Die PARTEI
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 299/1 Betreff: Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer und Niedernhausener Straße intensivieren Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße zwischen Schwalbacher Straße und Stephensonstraße häufiger zu kontrollieren und durch konsequent Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beider Straßen berichten Mitgliedern des Ortsbeirates von mehreren regelmäßig in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen. Das Verhalten der Falschparker gefährdet andere Verkehrsteilnehmer*innen und zwingt sie dazu die falschparkenden Autos an engen Straßenabschnitten zu überholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 24 Die PARTEI stellt den Änderungsantrag, dass 1. der Betreff wie folgt lautet: "Vorgehen gegen Falschparkende im Gallus intensivieren"; 2. im Tenor die Worte "ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße zwischen Schwalbacher Straße und Stephensonstraße häufiger" durch die Worte "im Gallus" ersetzt werden; 3. in der Begründung die Worte "beider Straßen" durch die Worte "im Gallus" ersetzt werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1575 2022 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 299/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer Straße und Niedernhausener Straße intensivieren Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße häufiger zu kontrollieren und konsequent Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Kreuzungsbereiche am Lotte-Specht-Park und Hattersheimer Straße/Ecke Niedernhausener Straße sowie auf die zahlreichen Feuerwehreinfahrten gelegt werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beider Straßen berichten Mitgliedern des Ortsbeirates von mehreren regelmäßig in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen. Das Verhalten der Falschparker gefährdet andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und zwingt sie dazu, an den falschparkenden Autos in engen Straßenabschnitten vorbeizufahren. In den Kreuzungsbereichen wird häufig in den Kurven und zu nahe an der Kreuzung geparkt, sodass der Verkehr nicht überschaut werden kann. Auch Fußgänger, die die Niedernhausener Straße überqueren, können leicht übersehen werden. Die Feuerwehreinfahrten, die häufig von zwei kleinen Beeten eingegrenzt werden, sind durch parkende Autos nicht oder nur mit hohem Aufwand zu befahren. Dies kostet im schlimmsten Fall Menschenleben." Abstimmung: Zu 1.: CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Zu 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, 1 LINKE. und Die PARTEI
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 297/1 Betreff: Grafitti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Grafitti-Galerie an der S-Bahn-Station Galluswarte entlang der Mainzer Landstraße, der Günderrodestraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern. Der Ortsbeirat bittet um eine Zusammenarbeit bei der Neugestaltung mit dem Quartiersmanagement Gallus sowie der offenen Jugendarbeit im Viertel, die neulich beim #rockthewall-Workshop am Quartierspavillon erfolgreich zusammengearbeitet hat. Die Kooperation binden neben dem Quartiersmanagement der Caritas und dem Gallus Zentrum außerdem den IB Jugendmigrationsdienst im Quartier, die IB Bildungswerkstatt, die Jugend-Kultur-Werkstatt Falkenheim, die Offene Kinder- und Jugendarbeit Mehrgenerationenhaus und die Schulsozialarbeit der Paul-Hindemith-Schule ein. Begründung: Die Grafitti entlang der S-Bahn-Station Galluswarte zeigen bisher bahntypische Motive sowie Bauwerke und sind mit der Zeit übermalt worden oder verblichen. Eine Erneuerung der Galerie mit anderen Motiven ist geboten. Dazu sollen nach Möglichkeit interessierte Akteure aus dem Gallus eingebunden werden und partizipieren, die sich bereits in der Vergangenheit mit Grafitti-Kunst beschäftigt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1573 2022 Die Vorlage OF 297/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" entlang der Mainzer Landstraße, der Günderroderstraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern und mit moderner Street-Art zu verschönern. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2022, OF 293/1 Betreff: Komfortable und nachhaltige Sitzbänke in der Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Nach Berichten aus der Bevölkerung stehen im Bereich der Grünfläche der Frankenallee insbesondere im Abschnitt zwischen Sodener und Rebstöcker Straße einige Sitzbänke aus besonders haltbarem Material. Dieses erweise sich zusätzlich als resistent gegen Graffiti, und die Sitzauflagen werden von der Bevölkerung als "nicht kalt" sondern vielmehr als sauber und glatt wahrgenommen. Es wird weiterhin berichtet, dass diese Bänke nicht so leicht verschmutzen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Um welches Material handelt es sich bei den Sitzauflagen? 2. Kann das Material umweltfreundlich hergestellt werden? 3. Hat sich das Material aus Sicht des Magistrats zur Verwendung für Sitzbankauflagen bewährt? 4. Plant der Magistrat weitere Sitzbänke damit ausstatten? 5. Wird der Magistrat dabei insbesondere Sitzbänke im Bereich des Ortsbeirats 1 damit ausstatten? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1570 2022 Die Vorlage OF 293/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Vorgang: OM 402/21 OBR 1; ST 2052/21 Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. aufgrund welcher rechtlichen Regelung "die Anordnung des Verkehrszeichens 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Haifischzähne" (...) grundsätzlich der Unfallkommission vorbehalten" ist, wie es im Wortlaut von ST 2052 behauptet wird. 2. unter welchen Voraussetzungen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann. 3. ob insbesondere auch prophylaktisch - das heißt, ohne dass es bereits zu Unfällen gekommen ist - "Haifischzähne" angebracht werden können, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Unfällen an gefährlichen Stellen vorausschauend vorzubeugen. 4. falls 3. mit "ja" beantwortet wird: welche Stelle in der Stadt dafür zuständig ist. 5. falls 3. mit "nein" beantwortet wird: wie der Magistrat ansonsten die häufigen Gefährdungssituationen an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee entschärfen will. 6.falls der Magistrat nicht der Meinung ist, dass es an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee gehäuft zu Gefährdungssituationen kommt: wann der zuständige Dezernent für einen Ortstermin zur Verfügung steht. 7. ob im Lichte der hier gegebenen Antworten ST 2052 noch einmal überarbeitet werden kann. Begründung: Die mit ST 2052 gegebene Antwort auf OM 402 läuft darauf hinaus, dass in der Stadt Frankfurt Gefahrenlagen im öffentlichen Straßenraum erst dann entschärft werden, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Das kann nicht sein. Wenn eine gefährliche Verkehrssituation erkannt wird, muss diese entschärft werden, BEVOR es zu einem Unfall kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1365 2022 Die Vorlage OF 270/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 266/1 Betreff: Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich von Hufnagelstraße und Idsteiner Straße zu unterbinden, indem die Markierung der Sperrfläche erneuert wird und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln oder ggf. Pollern abgesichert wird. Begründung: Das nahe Hotel zieht zahlreiche Wildparkende an, die ein Ärgernis für Anwohnende, Radfahrende, Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen darstellen. Da sich in diesem Bereich zwei Linienbusse entgegenkommen, sorgt der zugeparkte Einmündungsbereich oftmals für erhebliche Verkehrsbehinderungen sowie Verspätungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1361 2022 Die Vorlage OF 266/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2021, OF 281/1 Betreff: Parkplatznot durch Quartiersgaragen lindern? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, an welchen Stellen im Ortsbezirk 1 Quartiersgaragen errichtet werden können. Vor allem sollte dies in Bereichen stattfinden, in denen sich Anwohnerinnen und Anwohner Bewohnerparkzonen wünschen, daher sollte dies in die Überlegungen mit einfließen. Dabei sollen insbesondere die Gebiete rund um die Idsteiner Straße und Frankenallee sowie Rebstöcker Straße (bzw. gesamte Hellerhofsiedlung) untersucht werden. Begründung: Im Ortsbezirk 1 herrscht großer Parkdruck, auch von Autos von außerhalb, weswegen viele Anwohnerinnen und Anwohner keine Parkplätze in der Nähe ihrer Wohnungen finden. Quartiersgaragen können hier Abhilfe für alle schaffen, die sonst ihr Auto auf öffentlichen Parkplätzen abstellen (müssen). Dabei hätten Quartiersgaragen den positiven Nebeneffekt, dass dann einige der öffentlichen Parkplätze entfallen oder zu Fahrradgaragen o.Ä. umgewidmet werden könnten und so dem öffentlichen Raum wieder zur Verfügung stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1375 2022 Die Vorlage OF 281/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen 4 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2021, OF 272/1 Betreff: Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Ersatzstandorte für die Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, die sich auf dem Gebiet des zukünftigen Bildungscampus Gallus befinden, für die Bauzeit zu finden. Die Ausweichquartiere sollen möglichst fußläufig zu den aktuellen Standorten und gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein. Sie sollen den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung genügen, so dass die vielfältigen Angebote der Einrichtungen auch während des Um- und Neubaus des Bildungscampus ohne größere Einschränkungen aufrecht erhalten werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob sich der Standort der aktuell ausgelagerten Grundschule Europaviertel an der Stephensonstraße, die Freifläche entlang der Stephensonstraße in Richtung Idsteiner Straße und das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn für Auslagerungen eignen und genutzt werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die seit Jahren ungenutzte Fläche auf der gesperrten Gustavsburgburgstraße für eine Übergangszeit genutzt werden soll. Begründung: Die Errichtung des Bildungscampus Gallus hat sich stark verzögert und sollte durch gute Planung zügig vorangebracht werden. Eine Fragestellung im Prozess wird die Auslagerung der Einrichtungen in Ersatzquartiere sein. Da sich auf dem Gelände viele Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden, sollen diese für die Bewohner des Stadtteils wichtigen Angebote in räumlicher Nähe erhalten bleiben. Aktuell wird die neue Grundschule Europaviertel am Standort Maastrichter Ring gebaut. Das bisherige Gelände sowie daran angrenzende Flächen können sich daher für eine Auslagerung anbieten. Auch das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße steht aktuell leer. Daher bietet sich eine Prüfung an, ob dieses Gebäude in aktueller Form oder mit kleineren Umbaumaßnahmen für den Übergang genutzt werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1367 2022 Die Vorlage OF 272/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2021, OF 268/1 Betreff: Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Anwohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglich bzw. auszuweiten. Konkret wird ein neuer Anwohnerparkbereich in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße, benötigt. Begründung: Immer wieder hat der Ortsbeirat 1 Anwohnerparken für verschiedene Bereiche im Ortsbezirk 1 angeregt. Regelmäßig stimmt der Magistrat der Sinnhaftigkeit der Anwohnerparkzonen zu, doch richtet er diese nicht ein, da seitens der Stadt nicht genügend Personal zur Kontrolle der Zonen vorhanden sei. Dieser Missstand muss endlich behoben und gleichzeitig eine neue Anwohnerparkzone in der Rebstöcker Straße eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1363 2022 Die Vorlage OF 268/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Bewohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglichen bzw. auszuweiten. Konkret werden neue Anwohnerparkbereiche in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße sowie Ruppertshainer Straße, Eppenhainer Straße und Josbacher Straße, benötigt." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 222/1 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße, v.a. im Bereich des Kindergartens der Gemeinde Maria Hilf, für eine dauerhafte Verkehrsberuhigung zu sorgen. Im Abschnitt zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee müssen dazu bauliche Maßnahmen getroffen werden. Begründung: In der Rebstöcker Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee gibt es gleich mehrere Treffpunkte der Menschen aus der Nachbarschaft - zwei Supermärkte, zwei Kioske, die Maria Hilf Kirche und die angeschlossene Kindertagesstätte. Folgerichtig ist der Abschnitt Teil der 30er-Zone. Leider kommt es regelmäßig vor, dass Autofahrer die hier relativ breite Straße mit Geschwindigkeit jenseits der 50 befahren und Fußgänger wie Radfahrer gefährden und die Anwohner durch Lärm belästigen. Eine bauliche Lösung zur Verlangsamung des Verkehrs - ähnlich wie in der Eppenhainer Straße - würde nachhaltig Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1119 2021 Die Vorlage OF 222/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 223/1 Betreff: Sachstand Sanierung Teves-Ost-Gelände Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie groß ist die Fläche des Teves-Ost-Geländes an der Rebstöcker Straße im Gallus? 2. Wie viel Fläche nimmt die frühere Werksstraße ein, die das Gelände trennt? 3. Wie ist der Sachstand der Sanierung des Geländes durch die Continental-Gruppe? 4. Haben der Magistrat und das Regierungspräsidium Darmstadt mittlerweile den Sanierungsbeschluss zur Fläche gefällt, den der frühere Baudezernent Jan Schneider Ende 2019 angekündigt hatte? 5. Welche Altlasten wurden im Boden gefunden und müssen entfernt werden? 6. Mit welchen Lärm- oder Geruchsbelästigungen muss während der Sanierungszeit für die Anwohnerinnen und Anwohner gerechnet werden? 7. Wann ist voraussichtlich mit Abschluss der Sanierung zu rechnen? 8.Wie ist der Status der Mauereidechsen, die auf der Fläche gefunden wurden und umgesiedelt werden sollen? 9. Sind Erfolge beim Versuch eingetreten, die Tiere entlang der angrenzenden Bahnlinie zu verteilen? 10. Welche Pläne verfolgt der Magistrat mit der Fläche nach Abschluss der Sanierung? 11. Verfolgt der Magistrat das Ziel die ehemalige Werksstraße dauerhaft als öffentliche Straße zu erhalten? Begründung: Seit der Begehung der Fläche mit dem früheren Baustadtrat Jan Schneider Ende 2019 hat der Magistrat bedauerlicherweise keine öffentlichen Ankündigungen mehr zur Fläche abgegeben. Angesichts des mittelfristigen Potenzials der Fläche ist dies bedauerlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 236 2021 Die Vorlage OF 223/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 227/1 Betreff: Durchgang in der Idsteiner Straße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die markierte Fläche im Bereich der Idsteiner Straße 95, kurz vor der Kreuzung mit der Schneidhainer Straße, beidseitig derart mit Pollern, Radbügeln, Blumenkübeln o.Ä. zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können. Alternativ können die beiden vorhandenen Poller einfach an den Fahrbahnrand vorgezogen werden. Begründung: Die Sperrflächenbereiche sind sichtbar aufgemalt, werden jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt. Dadurch können Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Fahrrad etc. den Überweg zu den Spielplätzen entlang der Schneidhainer Straße nicht nutzen. Außerdem befindet sich dort auch der Gallus Garten, weswegen dieser Übergang oft von Familien mit Kindern bzw. Kinderwägen oder Lastenrädern genutzt wird, was nicht möglich ist, wenn dort ein Auto parkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1123 2021 Die Vorlage OF 227/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nach den Worten "mit der Schneidhainer Straße" wie folgt abgeändert wird: "beidseitig derart mit Pollern zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können und ein einfaches Durchkommen für Personen mit Lastenrädern, Kinderwagen und Rollatoren etc. möglich ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Betreff: Sichere Schulwege im Ortsbeirat 1 hier: Fußgängerüberweg Eppenhainer Straße Vorgang: OM 5741/20 OBR 1; ST 818/20 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits mit der OM 5741 2020 hatte der Ortsbeirat eine Querungsmöglichkeit gefordert, die jedoch mit ST 818 2020 abgelehnt wurde. Die Begründung, dass in Tempo-30-Zonen ein Fußgängerüberweg "in der Regel" entbehrlich sei, ist hier jedoch nicht zutreffend. Denn in der OM wird richtig beschrieben, dass es sich bei der Eppenhainer Straße nicht um ein homogenes Tempo-30-Wohngebiet, sondern um eine vom Durchgangsverkehr betroffene Straße handelt. Sie wird häufig von Schulkindern und älteren Menschen überquert, was ohne sichere Querungsmöglichkeit jedoch sehr gefährlich ist. Immer wieder sprechen Eltern und ältere Menschen aus der Anspacher Straße und der Wallauer Straße den Ortsbeirat 1 auf die fehlende Querungsmöglichkeit an. Die ST 818 2020 bezieht sich darauf, dass die gewünschte Querungsstelle nicht im Schulwegplan verzeichnet sei, was jedoch nicht möglich ist, weil kein geeigneter Fußgängerüberweg existiert. Aus dem Schulwegeplan wiederum ist klar ersichtlich, dass Schüler*innen aus der Anspacher Straße und der Wallauer Straße die Eppenhainer Straße auf dem Schulweg zur Grundschule Europaviertel kreuzen. Dies vorangeschickt wird der Magistrat aufgefordert, die in OM 5741 2020 geforderte Querungsmöglichkeit in der Eppenhainer Straße auf Höhe der Wallauer-/ Wörsdorfer Straße in Form eines Fußgängerüberweges zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 896 2021 Die Vorlage OF 177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 231/1 Betreff: Neugestaltung Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" Vorgang: OM 5466/19 OBR 1; ST 1875/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob inzwischen eine Entscheidung zur endgültigen Straßenbahngleisführung in der Rebstöcker Straße getroffen wurde, und verneinendenfalls, wann damit zu rechnen ist. Begründung: Mit Beschluss OM 5466 vom 26. November 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, den Bereich der Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz neu zu gestalten und die dortige Aufenthaltsqualität zu verbessern. Mit Stellungnahme ST 1875 vom 19. Oktober 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, dass die Straßenbahnhaltestelle zunächst als Provisorium errichtet worden sei. Die endgültige Gleisführung sei Gegenstand weiterer Untersuchungen. Das Provisorium werde erst ausgebaut, wenn insoweit eine Entscheidung getroffen worden sei. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5466 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1875 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1126 2021 Die Vorlage OF 231/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 180/1 Betreff: Angsträume vermeiden II: Beleuchtung zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Beleuchtung im Durchgang zwischen der Idsteiner Straße und der Frankenallee zwischen der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule und dem Kinder-/Jugendhaus einzurichten. Diese Beleuchtung sollte mit Bewegungsmeldern gesteuert werden und sich bei Bedarf einschalten, sodass Insekten nicht gestört werden und der Stromverbrauch niedrig gehalten wird. Begründung: Auf einem Teil des Weges zwischen der Idsteiner Straße und Frankenallee auf Höhe des Schulhofes der Paul-Hindemith-Schule gibt es überhaupt keine Beleuchtung So entsteht hier ein Angstraum, was dazu führt, dass der Weg ab der Dämmerung so gut wie nicht mehr benutzbar ist. Damit allerdings nachts nicht das Licht durchbrennt und bspw. Insekten dadurch gestört werden, sollen die Straßenlaternen in diesem Bereich mit vandalismussicheren Bewegungsmeldern ausgestattet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 899 2021 Die Vorlage OF 180/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 180/1 ab: "Hanna Große Vorholt für ÖkoLinX-ARL nimmt den Antrag OF 180/1 mit der Streichung ‚Angsträume vermeiden II im Titel' und ‚So entsteht hier ein Angstraum, was dazu führt, dass der Weg ab der Dämmerung so gut wie nicht mehr benutzbar ist.' in der Begründung an."
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 133/1 Betreff: Mehr Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort für Fahrgäste hier: Ortstermin Tramhaltestelle Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge die Anregung an den Ortsvorsteher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einem Ortstermin im Bereich der Haltestelle Rebstöcker Straße einzuladen, damit Bürger*innen, Ortsbei-rät*innen sowie Vertreter*innen des Magistrats über die Möglichkeiten zur Verbesserung von Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort beraten können. Seitens des Magistrats sind dazu Vertreter*innen von VGF und Traffiq, der Straßenverkehrsbehörde und des Verkehrsdezernats sowie der Hessischen Landespolizei und Fahrgast- und Behindertenverbände einzuladen. Begründung: Eine Vielzahl von Haltestellen im Gallus entsprechen immer noch dem Stand der autogerechten 70er Jahre. Fahrgäste müssen zwischen stehenden Fahrzeugen ein- und aussteigen, barrierefreie Bahnsteige fehlen fast vollständig und Bahnen werden vom Individualverkehr behindert. Insbesondere im Bereich der Haltestellen Rebstöcker, Wickerer und Schwalbacher Straße glänzt der Magistrat seit vielen Jahren durch hartnäckige Untätigkeit. EU-Vorgaben zum barrierefreien Umbau von Haltestellen werden fortlaufend ignoriert. Erneut hat sich in diesem Bereich ein schwerer Unfall ereignet, der sich in eine lange Kette von Unfällen, Beinaheunfällen und Stürzen wegen der schlechten Bausubstanz in diesem Abschnitt einreiht. Umso dringender ist es, gemeinsam mit den Ämtern nach schnell umsetzbaren und gegebenenfalls auch vorübergehenden Lösungen zu suchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 133/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 140/1 Betreff: Durchgang Ackermannstraße über Rebstöcker Straße zur Haltestelle Gustavsburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, bereits jetzt während der Bauphase des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Gelände einen (provisorischen) Durchgang zwischen der Ackermannstraße und den Projekten und Institutionen des "Teves-West-Geländes" sowie zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu schaffen. Begründung: Eine Gehweg-Verbindung zwischen Ackermannstraße, "Teves-West-Gelände" und Rebstöcker Straße ist nach Vollendung des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Areal vorgesehen. Heute trennt ein Zaun neben dem Boxcamp die Baustelle vom "Teves-West-Gelände", während ein provisorischer Weg auf der Baustelle bereits entlang der späteren Wegeroute verläuft. Die Wegeverbindung zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße wäre jedoch bereits heute wichtig, etwa um einen zügigen Weg zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz der Linie 14 zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 689 2021 Die Vorlage OF 140/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2021, OF 148/1 Betreff: Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürger*innen im Gallus, Europaviertel und der Kuhwaldsiedlung Ausweichflächen für den auf unabsehbare Zeit gesperrten Europagarten anzubieten. Hierfür soll die Planung des 3. Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee sofort beginnen und die Umsetzung der Sanierung im östlichen Teil des Abschnitts zwischen Rebstöcker Straße und Quäkerplatz umgehend erfolgen. Der auf Grund der anstehenden Bauarbeiten zum Durchbruch des Homburger Damms wegfallende Spielplatz Ecke Frankenallee / Schloßborner Straße soll in den Bauabschnitt integriert werden, so dass die Spielmöglichkeiten für Kinder so kurz wie möglich beschnitten werden. Ferner soll geprüft werden, ob eine Entwicklung der Brache westlich des Wohnhochhauses "Axis" zwischen Europa-Allee und der Straße Am Römerhof als Freizeit- und Sportfläche umgesetzt werden kann. Bei der Gestaltung der Flächen sollen die Ideen und Wünsche der Kinder und Jugendliche aus der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Begründung: Der Europagarten wird auf Grund vorhandener Mängel und des laufenden Rechtsstreits vermutlich noch viele Jahre gesperrt bleiben. Die Menschen wünschen sich mehr Freizeitflächen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Der Nutzungsdruck in den vorhanden Pocketparks Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park, auf den Spielplätzen entlang der Frankenallee und in den vorhandenen Sportanlagen ist schon heute extrem hoch. Weitere Flächen für die Naherholung werden daher dringend benötigt. Daher sollen Brachflächen und noch neu zu gestaltende Flächen entlang der Frankenallee als Ausweichfläche nutzbar gemacht werden. Gerade die Brache am Ende der Europa-Allee, die aktuell als Park- und Lagerfläche genutzt wird, bietet hier ausreichend Platz. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 696 2021 Die Vorlage OF 148/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Absatz des Tenors nach den Worten "Freizeit- und Sportflächen" das Wort "beschleunigt" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 87/1 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße / Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmer*innen optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße / Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden kommend sowie von Süden kommend als Einbahnstraße jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet, und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürger*innen berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommende Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrer*innen gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 StVO, sog. "Haifischzähne" anzubringen, um die Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-Vor-Links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 402 2021 Die Vorlage OF 87/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 88/1 Betreff: Öffentliche E-Ladeinfrastruktur und Parkraum in der Stephensonstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Parkraum in der Stephensonstraße vor dem ehemaligen Bau der Deutschen Bahn für die Öffentlichkeit freizugeben. Hierzu sollen folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Der Magistrat soll mit Anbietern von E-Lade-Stationen über eine erneute Aufstellung einer Ladesäule sprechen, die den bereits gelegten Anschluss nutzt. 2. Die Verkehrsschilder, die das Parken aktuell nur während eines Ladevorgangs erlauben, sollen bis zur Wiederherstellung der E-Tankstelle abgedeckt werden. 3. Die Haltverbote an den Parkplätzen, die für Besucher und Lieferanten der Deutschen Bahn reserviert sind, sollen entfernt und der Parkraum der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich gemacht werden. Eine Parkraumbewirtschaftung kann im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für das Gallus eingeführt werden. 4. Mit Anbietern von stationsgebundenen Carsharing-Angeboten klären, ob Bedarf an einer Station in der Stephensonstraße besteht und ggf. Teile der Parkplätze für Carsharing reservieren. Begründung: Im Dezember 2020 ist die Deutsche Bahn aus dem Gebäude zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße ausgezogen. Bislang waren vor dem Haupteingang in der Stephensonstraße gegenüber der Grundschule Europaviertel Sondernutzungen für die Deutsche Bahn möglich. In dem durch Parkdruck geprägten Gebiet sind Parkplätze für Besucher und Lieferanten reserviert, die hier nicht mehr benötigt werden. Diese sollen Anwohner*innen, ihren Besucher*innen und Pendler*innen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll die Ladeinfrastruktur für E-Autos wieder in Betrieb genommen werden. Das Gallus ist mit öffentlichen Ladesäulen stark unterversorgt. Quelle: eigene Fotos, Ingrid Reineck Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 37 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 4. sowie 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 87/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 403 2021 1. Die Ziffern 1. und 4. des Antragstenors der Vorlage OF 88/1 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffern 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 88/1 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und LINKE. gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 82/1 Betreff: Dauerhafte Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: An der LSA Idsteiner-/Günderrodestraße sollen die Grünphasen für Fußgehende dauerhaft eingerichtet und die Anforde-rungstaster für Fußgehende entfernt werden. Die Grünphasen für Fußgehende sind angemessen lang zu bemessen. Begründung: Die gelben Taster an den Ampelmasten werden von Fußgehenden kaum benutzt, weil sie sich teilweise unterhalb der Bahnbrücke abseits des Überwegs befinden und daher auch mit Vogelkot übersät sind. Die Menschen nehmen die Taster nicht wahr oder ekeln sich, diese zu berühren. Außerdem queren Fußgehende die Kreuzung oft bei "rot", weil sie die Wartezeiten bis zur nächsten Grünphase als zu lang empfinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 397 2021 Die Vorlage OF 82/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 81/1 Betreff: "Sperrmüllecke" Schloßborner Straße/Idsteiner Straße neu ordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Ecke Schloßborner / Idsteiner Straße muss das Sperrmüllproblem langfristig in den Griff bekommen werden. Da die Ecke sehr schlecht einsehbar ist, werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen, die natürlich seitens des Magistrats gerne noch ergänzt werden können: Die Litfaßsäule soll entfernt werden. Die (illegalen) Parkmöglichkeiten für Autos müssen entfernt werden, hierzu ist eine Abpollerung des Bereichs oder das Aufstellen von Pflanzkübeln denkbar. Dabei muss selbstverständlich so viel Platz gelassen werden, dass der Bus dort um die Kurve fahren kann. Auf dem entstehenden freien Platz sollen 1-2 Picknickbänke (Tisch und je 2 Bänke im Verbund) aufgestellt werden. Begründung: Die Ecke ist sehr schlecht einsehbar und lädt daher zum Abladen von Sperrmüll ein. Dieser stört jedoch nicht nur die Anwohner und Menschen, die dort zu Fuß oder mit Kinderwagen, Rollator, etc. vorbeigehen wollen, sondern ist dort auch fehl am Platz. Die Litfaßsäule wird aus diesem Grund seit längerer Zeit nicht mehr zur Werbung genutzt und ist daher verzichtbar. In der ausgewiesenen Halteverbotszone parken täglich mehrere Autos, sodass dieser Platz anscheinend sowieso nicht für den Bus benötigt wird. Dann kann man die Fläche auch schön herrichten und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Durch den Kiosk in der Nähe bietet es sich an, dort z.B. etwas zu essen oder zu trinken und sich hinzusetzen, denn in der Nähe sind keine Bänke oder Sitzmöglichkeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 396 2021 Die Vorlage OF 81/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 21 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 24.05.2021 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer "3. Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21, die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1810 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 und OA 21 = Annahme) ÖkoLinX-ELF M 55 = Ablehnung, OA 21 = Enthaltung) FREIE WÄHLER (M 55 = Annahme, OA 21 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 55 = Enthaltung, OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FREIE WÄHLER gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 142, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 90 31
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 54/1 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vorgang: M 51/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Punkt "3 Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21 die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 21 2021 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf OA 21 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 54/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI sowie Abwesenheit 1 FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des OBRs hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der ST 1022 vom 07.05.2021 antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße / Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2.Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem OBR zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen Schwalbacher Straße / Rebstöcker Straße geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Begründung: Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 202 2021 Die Vorlage OF 44/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen ‚Schwalbacher Straße'/‚Rebstöcker Straße' geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 43/1 Betreff: Müllproblematik auf der Frankenallee zwischen Krifteler Straße und Rebstöcker Straße in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Um die Müllproblematik auf der Frankenallee in den Griff zu bekommen, sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Die Mülleimer auf der Frankenallee sollen, soweit noch nicht installiert, Schutzvorrichtungen / Abdeckungen erhalten. 2. Die Mülleimer neben Parkbänken sollten zusätzlich durch größere Mülleimer ersetzt werden. 3. An neuralgischen Stellen (bspw. Gebüsch auf Höhe des Quartiersbüros/Eiscafé Wally Frankenallee 166/223) an denen sich immer wieder Sperrmüll findet, sollen Schilder aufgestellt werden, die auf den Sperrmüllservice der FES hinweisen. Begründung: In letzter Zeit fällt auf, dass die Grünstreifen im Bereich Frankenallee, besonders im Bereich zwischen der Maria Hilf Kirche und der Gemeinde Frieden und Versöhnung, zugemüllt werden. Es handelt sich bei dem Müll um Elektrowaren, Altpapier, Essensreste, Getränkeflaschen uvm. Sowohl die Abfalleimer quellen über als auch im Gebüsch liegt Müll. Da die Abfalleimer offen sind, kommt hinzu, dass die Vögel den Abfall herauspicken und verteilen. Auch kommt vor, dass große Müllbeutel, die eigentlich zum Hausmüll gehören, dort entsorgt werden und die Mülleimer zu schnell voll sind. Fotos: (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 43/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2021, OF 40/1 Betreff: Übergang an der Schloßborner Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Übergang vom Spielplatz Schloßborner Straße an den beiden Kreuzungen mit der Frankenallee muss für Menschen mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator, Rollstuhl etc. jederzeit passierbar sein. Zu diesem Zweck sollen: 1. An der nördlichen und südlichen Seite der Frankenallee Poller gesetzt werden. 2. Auf der Straße im westlichen Kreuzungsbereich Markierungen angebracht werden, die klar machen, an welchen Stellen legal geparkt werden darf bzw. wo nicht. 3. Die Poller auf der "Insel" der Mitte der Frankenallee weiter an den Rand verlegt werden. Begründung: An der genannten Stelle parken immer wieder Autos so, dass eine sichere Querung der Frankenallee entlang der Schloßborner Straße nicht möglich ist (siehe Fotos im Anhang). Daher müssen durch Markierungen und Poller klare Verhältnisse geschaffen und verhindert werden, dass dort weiterhin verkehrswidrig geparkt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 199 2021 Die Vorlage OF 40/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "An der nördlichen und südlichen Seite der Frankenallee sollen Maßnahmen getroffen werden, damit dort nicht geparkt werden kann, z. B. Fahrradständer, Hochbeete oder Poller." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2021, OF 12/1 Betreff: Kreuzungen in der Eppenhainer Straße sicherer gestalten Vorgang: OM 2039/17 OBR 1; ST 2348/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 2348 genannten Maßnahmen endlich umzusetzen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert auch in der Einmündung der Wörsdorfer Straße "Warteblöcke" einzurichten. Vor den Einmündungen an der Mammolshainer Straße und an der Wörsdorfer Straße sollen darüber hinaus jeweils ein Verkehrsschild "Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts" angebracht werden. Begründung: Die Verkehrssituation in der Eppenhainer Straße ist unverändert gefährlich. Einbiegenden Fahrzeugen und Radfahrenden werden regelmäßig die Vorfahrt genommen. Lärmbelästigende Hupkonzerte und gefährliche Unfälle sind nicht selten die Folge. Es ist vor allem für die Anwohner*innen nicht nachvollziehbar, warum der Beschluss des Magistrats aus dem Jahre 2017 bis heute nicht umgesetzt wurde und die Gefahrenstellen markiert wurden. Dies ist schnellstmöglich nachzuholen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2348 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 48 2021 Die Vorlage OF 12/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1568/1 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte auf Grund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den OBR Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.DE, die dort eine Fußgänger-Passage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen i.d.R. dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten Rewe, Aldi, Lidl, Denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1568/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7321 2021 Die Vorlage OF 1568/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1569/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsbesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z.B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Posten, Aufplasterung des Zebrastreifens, o.ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien. (Es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöckerstraße in die Kleyerstraße rechts abbiegen stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2021 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1565/1 Betreff: Lärmschutz Homburger Damm Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Welche baulichen Maßnahmen können getroffen werden, um den Lärm für die Wohnhäuser am Homburger Damm, besonders in der Schloßborner Straße, zu reduzieren? - Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Maßnahmen? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen, dass die Lärmbelastung für die Wohnhäuser am Homburger Damm hoch ist und wünschen sich die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion des Lärms. Damit der Ortsbeirat eine fundierte Entscheidung treffen kann, wird der Magistrat gebeten bei den zuständigen Ämtern weiterführende Informationen einzuholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1959 2021 Die Vorlage OF 1565/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient, da gerade an den Haltestellen "Schwalbacher Straße" und "Rebstöcker Straße" keine Entlastung durch die Linie 14 gegeben ist. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Auch bei der Vorstellung des Nahverkehrsplan 2025+ am 16. November 2020 war leider kein Problembewusstsein für diesen belasteten Straßenabschnitt vorhanden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7019 2021 Die Vorlage OF 1521/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 1501/1 Betreff: Aufwertung Endhaltestelle "Schloßborner Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kurvenbereich der Idsteiner Straße zur Schlossborner Strasse das Parken der PKW als auch das wilde Sperrmüllabladen zu unterbinden und so Platz zu schaffen für Bänke und Begrünung für die Bewohnenden und die Einkaufenden im benachbarten Kiosk. Begründung: Durch das unkontrollierte Parken im Kurvenbereich sowie das ständige Abladen von Sperrmüll auf dem Gehwegbereich werden sowohl die Fußgehenden als auch die Busse der Linie 52 behindert. Der Gehwegbereich ist stark frequentiert, da er eine Verbindung zwischen der Hellerhofsiedlung, der Anspacher Straße und der Busendhaltestelle mit Kiosk darstellt. Wild abgeladener Sperrmüll auf den Gehwegen steht insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fußgehende und Fahrgäste des ÖPNV eine Gefahr dar. PKW-Stellplätze im Straßenraum sind in allen umliegenden Straßen beidseitig in ausreichender Zahl vorhanden. Verspätungen im Busverkehr insbesondere auf der Linie 52 sind leider an der Tagesordnung. Die Linie verkehrt zu den Hauptverkehrszeiten im 7-Minuten-Takt. Behinderungen auf der Strecke insbesondere durch ein- und ausparkende PKW müssen abgebaut werden, um das Busnetz zu beschleunigen. Es fehlen Bänke und hochwertige Pflanzflächen. Daher sollen im Kurvenbereich entlang der Fahrbahnmarkierung Pflanzkübel und Bänke aufgestellt werden. So können die ÖPNV-Nutzenden sich setzen, solange sie auf den Bus warten. Die Kund*innen des Kiosks können die Sitzgelegenheiten nutzen und die Menschen im Viertel können sich dort treffen. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1501/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 3 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1500/1 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für Fußgehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für Fußgehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem ca. 600m langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für Fußgehende. Immer wieder queren Fußgehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6921 2020 Die Vorlage OF 1500/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2020, OF 1484/1 Betreff: Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, härtere Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung und illegale Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, gewerblichem Müll etc. an verschiedenen Orten im Ortsbezirk 1, v.a. im Gallus, zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr)Müll abladen verboten" o.ä. an neuralgischen Plätzen, an denen regelmäßig illegaler Müll entfernt werden muss. Die Schilder sollen außerdem auf die Sperrmüllanmeldung / Telefonnummer der FES und Bußgelder für illegale Entsorgung hinweisen. 2. Wirksame Überwachung der bekannten Plätze, Bestandsaufnahme von neuralgischen Punkten, die täglich durch die Stadtpolizei kontrolliert / abgefahren werden. 3. Deutliche Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung. 4. Schaffung einer ämterübergreifenden Stelle inklusive Telefonhotline, die Meldungen zu Müll, analog zum Mängelmelder in der FFM.de-App, gebündelt annimmt und sehr zeitnah die Abholung veranlasst. Begründung: Durch die Corona-Pandemie hat sich die Menge an illegal entsorgtem Müll jeder Art leider weiter erhöht. Öffentliche Plätze und Straßen werden vermehrt Orte für widerrechtliche Müllablagerungen (s. Fotos aus dem Gallus - Idsteiner Straße vom 22. und 24.08.2020). Zwar kann über die FFM.de App illegaler Sperrmüll schnell und einfach gemeldet werden, aber es sollte erst gar nicht zum illegalen Abladen kommen. Außerdem sind je nach Ablageort drei verschiedene Ämter zuständig. Bürgerinnen und Bürger sollten sich aber einfach und schnell an eine zentrale Stelle wenden können, die zeitnah reagiert. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2020, OF 1421/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6906 2020 1. Die Vorlage OF 1421/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1484/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, BFF und U.B. gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2020, OF 1497/1 Betreff: Anspacher Straße/Wallauer Straße - Falschparken verhindern und Poller setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das Falschparken - Parken auf dem Gehweg, in der Grünfläche und Parken im Kurvenbereich - in der Anspacher und Wallauer Straße zu verhindern. Dazu sollen in den folgenden Bereichen Poller gesetzt werden Am östlichen Ende der Wallauer Straße auf der nördlichen Seite von der Höhe Kronthaler Straße bis zur Mündung in die Anspacher Straße. Im Kurvenbereich (südlich) Wallauer/Anspacher Straße. Zur besseren Erklärung wurden die benötigten Poller auf dem Luftbild mit einem schwarzen Kreis markiert. Begründung: Im oben erwähnten Bereich ergeben sich durch das Falschparken mehrere Problemlagen. Zum einen wird die Kurve Wallauer/Anspacher auf südlicher Seite sehr oft zugeparkt, wie das erste Bild zeigt. Dadurch können Autofahrer, die durch die Anspacher Straße fahren und dem von rechts kommenden Verkehr aus der Wallauer Straße Vorfahrt gewähren müssen, nicht oder viel zu spät sehen. Dies ist insbesondere für Radfahrer eine große Gefahr. Der gesamte Kurvenbereich muss deshalb, wie auch schon im nördlichen Bereich geschehen, abgepollert werden. Der Gehweg auf der nördlichen Seite der Wallauer Straße wird immer wieder komplett zugeparkt, so dass Fußgänger diesen gar nicht mehr nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Obwohl dort ein absolutes Halteverbot herrscht parken Autos, wie auf den Bildern zu sehen, auf dem Gehweg und zum Teil sogar in der Grünfläche. Quelle: https://www.google.com/maps/@50.1055493,8.6217525,63m/data=!3m1!1e3 Bilder: Michael Melzer Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6919 2020 Die Vorlage OF 1497/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor ein neuer Absatz mit den Worten "Weiter wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Kurvenbereich auf der Sperrfläche Radbügel statt Poller angebracht werden können." angefügt wird. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2020, OF 1421/1 Betreff: Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, härtere Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung und illegale Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, gewerblichem Müll etc. an verschiedenen Orten im Ortsbezirk 1, v.a. im Gallus, zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr)Müll abladen verboten" o.ä. an neuralgischen Plätzen, an denen regelmäßig illegaler Müll entfernt werden muss. Die Schilder sollen außerdem auf die Sperrmüllanmeldung / Telefonnummer der FES hinweisen. 2. Wirksame Überwachung der bekannten Plätze, ggf. durch Videoüberwachung oder mit Hilfe privater Anbieter / Detektei / Anwohnern zur Ermittlung der Täter, falls diese Arbeit nicht durch die Stadtpolizei geleistet werden kann. 3. Deutliche Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung. Begründung: Durch die Corona-Pandemie hat sich die Menge an illegal entsorgtem Müll jeder Art leider weiter erhöht. Öffentlichen Plätze und Straßen werden vermehrt Orte für widerrechtliche Müllablagerungen (s. Fotos aus dem Gallus - Idsteiner Straße vom 22. und 24.08.2020). Zwar kann über die FFM.de App illegaler Sperrmüll schnell und einfach gemeldet werden, aber es sollte erst gar nicht zum illegalen Abladen kommen. Müllsünder dürfen nicht davonkommen, daher müssen nun Maßnahmen ergriffen werden. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2020, OF 1484/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1421/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1421/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6906 2020 1. Die Vorlage OF 1421/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1484/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, BFF und U.B. gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 1398/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten aufgrund des zu erwartenden Zuwachses an neuen Anwohnerinnen und Anwohnern im Teves-Gelände eine umfassende Verkehrsplanung für dieses Gelände sowie der unmittelbar angrenzenden Straßen zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zeitnah und vor Abschluss der endgültigen Planungen in der Bürgersprechstunde vorzustellen und einzubinden. Dabei sollen insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: · Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße hinsichtlich der Abbiegemöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs, · Die sichere Führung der Fahrradwege, · Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger/innen, · Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle und Gehwege, · Die voraussichtlichen Nutzerzahlen der jeweiligen Verkehrsmittel und ihrer Folgen, · Priorisierte Ampelschaltungen für die Stellen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Umfeld der Rebstöcker Straße/ Mainzer Landstraße ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den Zuzug weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird eine neue Planung umso wichtiger. Idealerweise ist die Umsetzung der Planungen erfolgt bis die ersten neuen Bürgerinnen und Bürger dort eingezogen sind. Eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung des Ortsbeirats sind hierbei unerlässlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 20 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über den fünften Punkt des Antragstenors der Vorlage OF 1398/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6529 2020 Die Vorlage OF 1398/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der fünfte Punkt um die Worte ", die per Verkehrsschätzung für alle Verkehrsmittel ermittelt werden sollen" ergänzt wird. Abstimmung: erster bis vierter und sechster Punkt: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI fünfter Punkt: SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1378/1 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße, zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park / Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahren. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen zu sichern gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über 10 Jahren. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10 h morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe ca. 25 - 40 J. dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um 5-6 Männermannschaften, deren Mitglieder z.T. mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. an Wochenenden regelmäßig vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d.h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahren ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur ca. 1 km oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark. das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden. Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Durch die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von 6-9jährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher wurde so vertrieben und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen "Am Römerhof" und "Zum Rebstockbad" befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele frei gegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", z.T. eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6340 2020 Die Vorlage OF 1378/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Worte "an Wochenenden regelmäßig" durch das Wort "täglich" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2020, OF 1323/1 Betreff: Parkende Pkw behindern den Bus und es fehlen Anschließmöglichkeiten für Fahrräder im Bereich der S-Bahn-Station "Galluswarte", Zugang Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der 52er Bus auf seiner Fahrt in Richtung Schloßborner Straße nicht mehr durch parkende Pkw behindert wird und die Unterversorgung des Bereichs mit Fahrradanschließmöglichkeiten ausgeglichen wird: Das Parken in der Frankenallee zwischen S-Bahn und Hufnagelstraße in Richtung Westen wird auf die linke Seite der Straße beschränkt. Am rechten Fahrbahnrand sind Stellplätze für Fahr- und Leih-Räder (Bügel) und E-Roller (Schild und Markierung) einrichten zu lassen. Hierbei ist auf eine auffällige Markierung / Beschilderung zu achten, damit die Straße keinen zum Schnellfahren verleitenden breiten Charakter erhält. Begründung: Der Bus wird in dem Bereich regelmäßig durch die immer breiter werdenden Fahrzeuge behindert. Vereinzelt kann der Bus die Fahrt nicht fortsetzen. Gleichzeitig fehlen in diesem Bereich Anschließmöglichkeiten für Fahrräder (vom Ortsbeirat bereits mehrfach gefordert). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6141 2020 Die Vorlage OF 1323/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2020, OF 1277/1 Betreff: Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine naturnahe Aufwertung der Grünflächen in der Schneidhainer Straße zwischen Frankenallee und Spielplatz sowie vor der Idsteiner Straße vornehmen zu lassen und sich hierzu mit Kenntnissen, Ressourcen und Ideen aus dem Stadtteil versorgen lassen und das angefügte Konzept (Anlage) des Mehrgenerationenhauses als Handlungsgrundlage anzunehmen. Der Ortsbeirat ist zu gegebener Zeit zu beteiligen. Für Aktionen zur Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner wird der Ortsbeirat (gesonderte Vorlage) einen Betrag i. H. von höchstens € 1.500,- zur Verfügung stellen. Begründung: Das Gallus ist mit Grünflächen und naturnahen Bereichen weiterhin unterversorgt. Initiativen zur Verbesserung dieses Missstandes verdienen die Unterstützung von Verwaltung und Politik. Um eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung an dem Vorhaben sicherzustellen und von dort viele Ideen einsammeln zu können, ist zur Unterstützung der Eigenleistung auch ein Geldbetrag erforderlich, der vom Ortsbeirat beigesteuert werden kann. Anlage 1 (ca. 663 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6013 2020 Die Vorlage OF 1277/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2020, OF 1279/1 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird kurzfristig gebeten, die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum KFZ-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen lt. VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann.". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Der hier vorliegende Antrag erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6015 2020 Die Vorlage OF 1279/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2020, OF 1239/1 Betreff: Parkplätze freiräumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist z.T. noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit Sept. 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen - und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das wir uns für eine Gesellschaft wünschen! (A) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeug-Haltenden) umzusetzen; 3. Insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (ca. Höhe Haus-Nr. 240 - seit Febr. 2020 b) schw arzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee / Krifteler Straße c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143 (B) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Hier ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeug Haltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird - und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 31 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1239/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Ziffer 3. wie folgt ergänzt wird: "d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5896 2020 Die Vorlage OF 1239/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und U.B. gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2020, OF 1231/1 Betreff: Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Im Kreuzungsbereich zur Frankenallee parken auf der Ostseite der Schloßborner Straße die Fahrzeuge fast bis zur Einmündung der Frankenallee, verengen hier die Fahrbahn und verhindern freie Sicht in die Schloßborner für die Fahrzeuge, die von der Frankenallee kommend hier die rechts-vor-links-Regelung beachten müssen. Dies ist insbesondere deshalb schwierig, weil von der Frankenallee kommende Fahrzeuge nur in einem U-Turn weiterfahren können. Aufgrund dieser Abbiegebeziehung muss die Kreuzung auch von parkenden Pkw frei gehalten werden, da ansonsten größere Fahrzeuge (Busse, Müllfahrzeuge der FES, Getränkelieferanten u.ä.) nur mit großen Mühen und unter erheblichem Zeitaufwand um die Kurve kommen. Immer wieder "bleiben Fahrzeuge stecken" und der westliche Bereich der Frankenallee vor dem Homburger Damm wird (auch für den 52er Bus) blockiert, der Verkehr kommt vollständig zum Erliegen. Im Kreuzungsbereich von Schloßborner und Frankenallee wird der abgesenkte Gehwegbereich (westliche Straßenseite) gewohnheitsmäßig als Schrägparkplatz für zwei Fahrzeuge genutzt. Zu Fuß Gehende aus Richtung Mainzer Landstraße müssen entweder auf Höhe des Spielplatzes die Straßenseite wechseln oder um die hier abgestellten Fahrzeuge einen Bogen machen und auf der Straße weiterlaufen. Der Gehweg vor dem Kinderspielplatz wird zudem auch auf der südlichen Seite durch hier geparkte Fahrzeuge regelmäßig blockiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend tätig zu werden und den Kreuzungsbereich für den fließenden Verkehr und zu Fuß Gehende zu sichern: 1. Östlicher Rand der Schloßborner Straße: Poller im Straßenraum so setzen, dass ca. 5 m zur Einmündung der Frankenallee kein Fahrzeug abgestellt werden kann. 2. Westlicher Gehweg der Schloßborner Straße: Auf dem Gehweg vor der Querung der Frankenallee (ca. am Ende des Grundstücks Schloßborner Straße 35) Poller so setzen, dass Fahrzeuge nicht mehr auffahren können. 3. Gehweg vor dem Kinderspielplatz im Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Schloßborner Straße und Homburger Damm durch Setzen von Pollern oder Bügeln gegen das Auffahren und Abstellen von Pkw sichern. (zu 1) Deutlich wird die im Kreuzungsbereich verengte Fahrbahn durch die am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner sowie in der Frankenallee geparkten Fahrzeuge (zu 2) Situation am Ende des Gehwegs der Schloßborner (westlich); erkennbar ist, dass auch der weitere Gehweg entlang des Spielplatzes im Mittelstreifen der Frankenallee nach Überqueren der Frankenallee versperrt ist. Links im Bild ist noch ein am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner geparktes Fahrzeug zu sehen, das recht nah in den Kreuzungsbereich der Schloßborner/Frankenallee abgestellt ist. (zu 2) nach Querung der Frankenallee (nördliche Fahrbahn) - Gehweg durch parkende Fahrzeuge versperrt (zu 3) Gehweg vor dem Kinderspielplatz nach Querung der südlichen Fahrbahn der Frankenallee blockiert Begründung: Die Maßnahmen führen zu deutlich mehr Sicherheit für den fließenden Verkehr und für zu Fuß Gehende. Außerdem werden insbesondere durch Poller auf der östlichen Straßenseite Behinderungen für den fließenden Verkehr beseitigt. Durch Sicherung des Gehwegs auf der westlichen Straßenseite durch Poller, ist der Weg für zu Fuß Gehende wieder nutzbar. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5891 2020 Die Vorlage OF 1231/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 2. um die Worte ", dabei ist auf Barrierefreiheit zu achten." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1236/1 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter dem Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, davon haben 4 Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 1. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Adlerwerke, Kleyerstraße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 2. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Europagarten, Hattersheimer Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 3. Wurden die Abrechnungen der AWO-Lahn'sche Höfe, Rebstöcker Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 4. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Gutleutviertel, Gutleutstraße 32 überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1598 2020 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2020, OF 1213/1 Betreff: Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße Am Balkon im ersten Stock des Hauses Schloßborner Straße 34A haben die Bewohner Videokameras angebracht, mit denen Gehweg und Straßenraum, also der öffentliche Raum, vor dem Haus überwacht werden. Die Überwachung der Nachbarschaft mittels Videokameras ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zeitnah die Bewohner der Wohnung aufzufordern, die Videokameras abzubauen. Begründung: Auf die Kameraüberwachung wird nicht hingewiesen und die Antragsteller bezweifeln, dass eine private Videoüberwachung zulässig ist. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5755 2020 Die Vorlage OF 1213/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2020, OF 1185/1 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, in der Eppenhainer Straße, an der Einmündung Wallauer Straße/ Wörsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Nicht alle Autos, die von der Europaallee in die Eppenhainer Straße fahren, wollen in den Stadtteil Gallus einfahren. Die Eppenhainer Straße wird seit dieser Zeit auch als Abkürzung genommen, von Autofahrern, die möglichst schnell zur Mainzer Landstraße gelangen wollen. Aus diesem Grund hat der Autoverkehr in diesem Teil der Eppenhainer Straße enorm zugenommen. Für die dortige Bevölkerung muss deshalb ein sicheres queren der Eppenhainer Straße möglich sein. Vor allem auch für die dortige ältere Bevölkerung, die teils nicht mehr so mobil ist und auch für die Kinder in diesem Bereich. Deshalb ist hier ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5741 2020 Die Vorlage OF 1185/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1132/1 Betreff: Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz neu zu gestalten und die dortige Aufenthaltsqualität zu verbessern. Hierfür sollen insbesondere die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Barrierefreie Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz; 2. Entsiegelung der Flächen zwischen den Fahrbahnen der Rebstöcker Straße, die nicht für die Haltestelle benötigt werden; 3. Entfernung der Poller und Ersatz durch Bäume und Pflanzentröge; und 4. Gestaltung der neuentstandenen Grünfläche. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz ist derzeit ein hässliches Provisorium, das sich auf Grund der flächendeckenden Versiegelung im Sommer stark aufheizt. Durch die Fertigstellung vieler Wohnungen im Umfeld der Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz wird dieser Bereich wieder von Fahrgästen der Straßenbahn genutzt. Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus in der Rebstöcker Straße soll der Bereich neu gestaltet werden und den Bürgern eine bessere Aufenthaltsqualität vor allem beim Warten auf die Bahn bieten. Die für Verkehr gesperrten Flächen sollen nicht weiter durch Poller, sondern durch Pflanzen und Pflanzgefäße abgegrenzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5466 2019 Die Vorlage OF 1132/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1131/1 Betreff: Anwohnerparkzone in der Mammolshainer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Mammolshainer Straße auf einer Straßenseite eine Anwohnerparkzone einzurichten. Begründung: Der Parkdruck im alten Gallus ist in der Vergangenheit immer weiter angestiegen. Durch das Europaviertel und durch viele Baustellen, parken Autos und Transporter in den Bereichen, die sonst den Anwohnern zur Verfügung gestanden haben. Um das Parken in der Nähe der eigenen Wohnung wieder möglich zu machen muss in der Mammolshainer Straße zumindest einseitig eine Anwohnerparkzone eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5465 2019 Die Vorlage OF 1131/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP, Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1520/1 Betreff: Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf die ABG als Bauherrin des Objekts "Altenhainer Straße ohne Nummer" zuzugehen, und diese aufzufordern, nach Beendigung der Baumaßnahme den Fußweg "Kameruner Rosengärtchen" wieder als solchen verkehrssicher herzustellen. Dies soll insbesondere durch Ausbesserungen des Bodenbelags geschehen, der durch das ständige Befahren auch mit schweren Fahrzeugen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, das Befahren von Richtung Schneidhainer Straße durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Poller, zu unterbinden. Begründung: Die Baustelle der ABG in der Altenhainer Straße, die vor allem durch das Kameruner Rosengärtchen angedient wurde, wird in den nächsten Wochen fertiggestellt werden. Während des Baus wurde der Fußweg werktäglich durch viele Handwerkerfahrzeuge befahren, auch schwere Kräne wurde über den Weg angeliefert. Dies hat bei dem nicht asphaltierten Weg zu Schäden geführt, die ihn vor allem bei nasser Witterung für Fußgänger schwer passierbar machen. Der Fußweg war zuvor sehr beliebt, um von der Idsteiner Straße und den anliegenden Wohneinheiten Richtung Tel-Aviv-Platz und Europagarten zu kommen. Auch für die Nutzer des Kinderzentrum Idsteiner Straße ist der Weg wesentlich, um in die Einrichtung zu kommen. Durch das Parken der Handwerkerautos hat sich der Fußweg und Teile der angrenzenden Rasenflächen auch bei Anwohnern als beliebter Parkplatz etabliert. Das Beparken soll durch die Abpollerung unterbunden werden. Die Feuerwehrzufahrt ist weiterhin aus Richtung Idsteiner Straße gegeben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1518/1 Betreff: Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mittlerweile verblassten Zebrastreifen vor der Hellerhofschule in der Idsteiner Straße instand setzen zu lassen, sodass dieser wieder gut sichtbar ist. Begründung: Der Zebrastreifen ist inzwischen verblasst und daher nicht mehr gut sichtbar, insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollte dieser instand gesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1500/1 Betreff: Zebrastreifen Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle Eppenhainer Straße in der Idsteiner Straße einzurichten. Begründung: Da es an dieser Stelle vermehrt zu Unfällen gekommen ist, wird ein Zebrastreifen benötigt, um das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1498/1 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Fußgehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle Rebstöcker Straße oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und Fußgehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlanggeführt wird und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrrad-piktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1411/1 Betreff: Ergänzung fehlender Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: An der Kreuzung Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße sind bisher nur auf der südlichen und westlichen Seite des Kreisels Fußgängerüberwege vorhanden, während sie auf der nördlichen und östlichen Seite fehlen. Diese inkonsistente Gestaltung führt zu Einschränkungen für Fußgehende, die die Kreuzung sicher überqueren möchten. Insbesondere für die Schüler *innen der angrenzenden Paul-Hindemith-Schule stellt die gegenwärtige Situation eine hohe Gefährdungslage dar. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße ergänzen zu lassen, um eine sichere und durchgehende Querung in alle Richtungen zu ermöglichen. Zudem sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Kreisel für Autofahrende übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Rücksichtnahme auf Fußgehende zu fördern. Begründung: Die unvollständige Ausstattung der Kreuzung mit Fußgängerüberwegen schafft ein Sicherheitsrisiko, da Fußgänger*innen gezwungen sind, ungeschützte Straßenbereiche zu überqueren. Besonders betroffen ist der Weg von der süd-westlichen auf die nord-östliche Seite des Kreisels. Im Gegensatz hierzu, sind in der parallelen Frankenallee an allen Kreuzungen Fußgänger-überwege in jede Richtung vorhanden, was die fehlen-den Überwege an der Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße noch deutlicher unterstreicht. Zudem wird die fehlende Sicherheit für Schüler*innen immer wieder von besorgten Eltern kritisiert. Eine umfassende Nachrüstung aller Seiten mit Fußgängerüberwegen würde die Sicherheit erhöhen und die Kreuzung insgesamt barrierefreier gestalten. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die KiTa Lahn`sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die KiTa Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in ST 409 (2024) angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da ja nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele Fußgehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der KiTa erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer KiTa bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in ST 1816 2022 in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5836 2024 Die Vorlage OF 1357/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 1316/1 Betreff: Fahrradbügel für die Idsteiner Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Idsteiner Straße 196 (Kiosk) noch einen weiteren Anlehnbügel für Fahrräder, Modell ähnlich wie in der nahen Kurve, montieren zu lassen. Begründung: Der Gehweg vor dem Kiosk ist meistens durch KFZ ordnungswidrig beparkt, sodass dort nicht mehr ausreichend Platz für Fußgänger zur Verfügung steht. Quelle: Privat / Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5746 2024 Die Vorlage OF 1316/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1312/1 Betreff: Sicherheit und Sauberkeit gewährleisten - Wegerecht vorrübergehend beschränken - Eppenhainer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Wegerecht auf dem Fußgängerweg südlich des Gebäudes Europallee 165 vorrübergehend auszusetzen. Dies soll so lange gelten, bis der Fußgängerweg keine Sackgasse mehr ist, bzw. der Weg durchgängig bis zur Grünfläche West nutzbar ist. Weiter soll es den Eigentümern genehmigt werden, den Weg baulich abzusichern, indem ein Tor am Eingang des Weges angebracht wird. Begründung: Im Bereich zwischen der Europa Allee und der Mammolshainer Straße, in Höhe der Europa Allee 165 (Gebäude "AXIS") befindet sich ein kleiner Wirtschaftsweg (siehe Bild rote Linie). Dieser Weg ist momentan eine Sackgasse und ist zurzeit nur über einen Eingang von der Eppenhainer Straße aus zugänglich (Bild - blauer Kreis). Zurzeit wird dieser Weg jedoch ausschließlich missbräuchlich genutzt! Ruhestörung, Drogenhandel, Vermüllung, Sachbeschädigung und Zerstörung von Pflanzen sind die zentralen Probleme dort. Personen, die sich dort treffen und niederlassen verursachen erheblichen Müll. Mitgebrachte Verpackungen von Essen und Getränken werden regelmäßig auf dem Weg hinterlassen. Ebenso werden Flaschen und anderer Müll aktiv in die umliegenden Gärten geworfen. Dies ist nicht nur belästigend, sondern kann für im Garten spielende Kinder auch gefährlich sein. Sperrmüll, wie bspw. Sofas werden dort abgestellt. Durch den Aufenthalt auch in den Nachstunden verursachen die Personen dort erheblichen Lärm, teilweise bis 3:00 Uhr morgens. Die hohe Beschwerdelage darüber müsste der Stadtpolizei bekannt sein. Die Sackgasse wird zum Drogenhandel genutzt. Drogen werden unter den Welldächern der Gartenlaube versteckt. Die Wände werden mit Grafiti beschmiert, E-Scooter und Leihfahrräder werden in die Sackgasse gebracht und dort demoliert. Baumeinfassungen an der Böschung werden mutwillig zerstört und Pflanzen niedergetrampelt. Jedes Treffen der Personen im Wirtschaftsweg ist geprägt von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Der Weg befindet sich in unmittelbarer Nähe von Wohnung, Schlafzimmern, sowie Gärten. Durch das missbräuchliche und rüpelhafte Verhalten der sich dort aufhaltenden Personen ist es den Anwohnern kaum möglich nachts in Ruhe schlafen zu können oder auch in den Abendstunden ihre Gärten nutzen zu können. Zahlreiche Anrufe beim Ordnungsamt und der Polizei haben bisher keinerlei Besserung gebracht. Zur Rechtslage: Der Wirtschaftsweg liegt auf dem Grundstück des AXIS. Die Stadt hat im Grundbuch ein Wegerecht zu Gunsten der Öffentlichkeit eingetragen. Dies soll auch nicht aufgehoben werden. Die Forderung ist, dieses Wegerecht auszusetzen. Momentan hat der Weg keinerlei Nutzen, weshalb ein Aussetzen für eine beschränkte Zeit kein Verlust für die Öffentlichkeit wäre. Um Ruhe und Sauberkeit zu gewährleisten, müsste am Anfang des Weges ein Tor angebracht werden. Den Anrainern an diesen Wirtschafsweg, die einen Ausgang von ihren Gärten dorthin haben, würde ein Schlüssel ausgehändigt werden, so dass diese den Weg weiterhin nutzen könnten. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1312/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1256/1 Betreff: Wilde Sperrmüllecke Schloßborner Straße/Idsteiner Straße ins Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung aufnehmen Vorgang: OM 396/21 OBR 1; ST 1390/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die wilde Sperrmüllecke Schloßborner Straße / Idsteiner Straße an der Litfaßsäule ebenfalls in das Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachungsanlage analog zum Ortsbezirks 6 mit aufgenommen werden kann. Begründung: Nahezu täglich wird dort wilder Müll illegal entsorgt. Insbesondere Sperrmüll. Die FES muss wöchentlich verständigt werden, um den Sperrmüll wieder abzuholen. Danach hält es nur wenige Tage, bevor dort erneut Sperrmüll liegt. Anwohnende haben bereits beobachtet, wie Fahrzeuge mit auswärtigen KFZ-Kennzeichen Sperrmüll anliefern und dort illegal entsorgt wird. Daher wird man diesem Vergehen wohl nur mittels Videoüberwachung beikommen können, da niemand diese Stelle 24/7 überwachen kann. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 396 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1390 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1256/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2023, OF 1086/1 Betreff: Poller/Fahrradbügel Idsteiner Straße/Kronthaler Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die schraffierte Fläche nach Möglichkeit mit Fahrradbügeln, ersatzweise mit Pollern zu sichern. Begründung: Die o.g. Fläche wird häufig illegal beparkt. Aus diesem Grund soll die Fläche entsprechend geschützt werden. Dies kann idealerweise mit Fahrradbügeln erfolgen. Sollte der Platz nicht ausreichen, sind ersatzweise Poller zu verwenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4957 2024 Die Vorlage OF 1086/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2023, OF 1089/1 Betreff: Raserei in der Pariser Straße mindern Vorgang: OM 201/21 OBR 1, ST 238/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Hinweise auf das Tempo-30-Gebot entlang der Pariser Straße zu wiederholen; 2. ein Display, welches die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt, analog zur Idsteiner Straße, auf Höhe des Europagartens aufzustellen - mit entsprechender Rückmeldung (bei Überschreitung rot, ansonsten grün oder mit Smiley); 3. auf Höhe der neuen Grundschule Europaviertel spätestens nach Beendigung der Baustelle entsprechende Schilder/Piktogramme für querende Kinder (Achtung, Kinder! VZ 136) aufzustellen/aufzubringen. Begründung: Das Tempo in der Pariser Straße wird weiterhin häufig missachtet, sei es, weil das Tempo-30-Schild übersehen wurde oder die zulässige Geschwindigkeit nach einer Weile wieder vergessen wurde oder durch Posing-Verkehr. Quelle: wavetec Radar Solutions GmbH & Co KG Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 201 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 238 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4960 2024 1. Die Vorlage OF 1089/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Ziffer 4. ergänzt wird: "4. die gefahrene Geschwindigkeit regelmäßig durch mobile Blitzer messen zu lassen." 2. Die Ziffern 1. und 2. werden abgelehnt. 3. Die Ziffer 3. wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Ziffer 4. wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung) zu 4. Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP, LINKE. und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1036/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Kreuzung Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Verlauf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße stadteinwärts über die Kreuzung mit der Rebstöcker Straße hinweg die Markierung der Fahrradpiktogramme in der Fahrbahnmitte seitlich der Straßenbahnschienen markieren zu lassen, um die Kreuzung für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: Radfahrende sollen nach Empfehlung von Fachkundigen einen Meter Abstand zu parkenden PKW halten, um nicht Dooring-Unfällen zum Opfer zu fallen. Beim Überholen müssen Autos innerorts 1,5m Seitenabstand zu Radfahrenden gemäß §5 Abs. 4 StVO halten. Immer wieder müssen Radfahrende jedoch feststellen, dass Mindestabstände von Autofahrenden nicht eingehalten werden. Die Fahrbahn auf Höhe der Mainzer Landstraße 405 ist ca. 4,50m breit. Ein Radfahrender dürfte damit nicht überholt werden, was jedoch ständig geschieht. Mittig angebrachte Fahrradpiktogramme würden Radfahrenden anzeigen, an welcher Stelle sie sicher vorankommen und Autofahrenden signalisieren, auf Radfahrende zu achten und sie nicht "nach rechts" abzudrängen. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4797 2023 Die Vorlage OF 1036/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts an der Kreuzung zur Rebstöcker Straße den Schutzstreifen für Radfahrende vollständig durch zu markieren. Derzeit hört der Schutzstreifen vor der Hausnummer 405 auf, und beginnt erst wieder nach 130 Metern nach der Kreuzung bei Hausnummer 403. Sollte dies nicht umsetzbar sein, so sollen die Fahrradpiktogramme mittiger positioniert werden, damit diese auch für Autofahrende sichtbarer sind. Begründung: Eine durchgehende Fläche für Radfahrende ist sinnvoll, um für alle Verkehrsteilnehmenden eine verlässliche Situation zu gewährleisten. An dieser Stelle wurde vermutlich aufgrund des Linksabbiegers bisher auf eine durchgehende Markierung verzichtet. Jedoch spricht unseres Ermessens nichts dagegen, den Schutzstreifen weiter durchzuziehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 963/1 Betreff: Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der südlichen Straßenseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Längsparken statt dem bestehenden Schrägparken einzurichten, auch wenn dadurch einige PKW-Parkplätze entfallen. Begründung: Im Straßenabschnitt ist es regelmäßig kaum möglich als Fußgängerin oder Fußgänger den Gehweg zu benutzen, da Kraftfahrzeuge beim Parken große Teile des Gehwegs blockieren. Komfortables Passieren etwa mit Kinderwägen ist nicht möglich. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Nähe des derzeitigen Standortes der Grundschule im Europaviertel. Vor diesem Hintergrund sollte eine Nutzung des Gehwegs jederzeit gewährleistet werden. Da sich auf der Fahrbahn im Streckenabschnitt Linienbusse treffen können, die in diesem Fall regelmäßig ihre Geschwindigkeit erheblich reduzieren müssen, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren, ist eine Änderung der Parkregelung weg vom Schrägparken ebenso von Vorteil. Ein möglicher gänzlicher Wegfall der PKW-Parkplätze im Straßenabschnitt scheint ob der zu erwartenden Geschwindigkeitserhöhung der PKW auf der Straße in diesem Fall keine zielführende Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 954/1 Betreff: Gehweg Idsteiner Straße für zu Fuß Gehende freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, den Gehweg im Abschnitt Idsteiner Straße 15-25 gegen widerrechtlich parkende PKW sichern zu lassen, Längsparken anzuordnen und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Der betreffende Gehweg ist tagsüber praktisch immer durch quer abgestellte PKW zugeparkt. Es handelt sich hier allerdings um einen Schulweg sowie den Weg zu einem stark frequentierten Hotel. Mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstuhl oder Rollator können den Gehweg gar nicht passieren. Außerdem werden die Busse der Linie 52 ständig durch parkende PKW blockiert, deren Heck in die Straße hinein ragt. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 954/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 876/1 Betreff: Halteverbot Hufnagelstraße einrichten - Falschparken verhindern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Hufnagelstraße auf dem Abschnitt zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee ein beidseitiges Halteverbot einzurichten. Begründung: Da sich auch in der Hufnagelstraße die Unsitte des dauerhaften "Baumscheibenparkens" etabliert hat, wodurch immer wieder der Verkehr u.a. mit Linienbus und Radfahrenden sowie Ein-/Ausparkenden beeinträchtigt oder behindert wird, was zu vermeidbarem Verkehrslärm wie "Hupen" führt und eine ständige Belästigung für Anwohnende darstellt, soll diesem Problem durch die Einrichtung eines beidseitigen Halteverbots begegnet werden. Die eingeschränkte Sicht gefährdet ebenso Fußgehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere bei Dunkelheit oder Regen. Für eine wirksame Verkehrswende sowie zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden muss unerwünschtes Verhalten im Verkehr wie "Wildparken" nachhaltig unterbunden werden. Teilweise wird auch der Rammschutz der Baumscheiben angefahren und dabei beschädigt/verbogen, was zu unnötigen Folgekosten führt. . . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4056 2023 Die Vorlage OF 876/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 848/1 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat berichtet in B145/23 über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz Priorität A HBF/Münchener Straße Priorität A Weser-/Münchener Straße Priorität A Rebstöcker Straße Priorität A Schwalbacher Straße Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter Anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen, 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen, 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 73 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3928 2023 1. Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 848/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 810/1 Betreff: Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Ende des Parkstreifens in der nördlichen Idsteiner Straße vor dem westlichen Ende der Hattersheimer Straße mittels rot-weißem Poller sowie Sperrflächenmarkierung abzusichern. Begründung: Durch die fehlende Absicherung wird immer wieder in den Kreuzungsbereich hinein geparkt, was die Sicht behindert und damit die Sicherheit gefährdet. Am anderen Ende des Parkstreifens wurde der Poller hingegen angebracht, wie in der Abbildung ersichtlich. Fahrzeug behindert Sicht in Kreuzungsbereich Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3939 2023 Die Vorlage OF 810/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 800/1 Betreff: Weiterhin Falschparken und Behinderungen in der Niedernhausener Straße - endlich wirksame Maßnahmen ergreifen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Maßnahmen zu veranlassen, um insbesondere die Schulwege in der Niedernhausener Straße zwischen Idsteiner Straße vor Falschparkern besser zu schützen: Einrichtung eines beidseitiges Halteverbotes statt wie bisher nur einseitig im gesamten Straßenverlauf Tägliche Überwachung für mindestens eine Woche und regelmäßige Wiederholungen mit gleicher Intensität durch die städtische Verkehrsüberwachung Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in ausreichender Anzahl, mindestens jedoch eine Liefer- und Ladezone je Straßenabschnitt Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger schildern in Zuschriften an den Ortsbeirat 1, dass sich seit Einführung des einseitigen Halteverbotes in einem Teilabschnitt der Niedernhausener Straße die Lage nicht verbessert, sondern weiter verschlimmert hat. Es wird von regelmäßigen Hupkonzerten, starkem Beschleunigen (weil man muss ja noch schnell vorbei, bevor der Gegenverkehr darf), wartenden Autos mit laufendem Motor, ständig abbremsenden und wieder anfahren Autos und weiterhin mitten auf der Fahrbahn stehenden Lieferfahrzeugen berichtet. Geparkt wird gegen die Fahrtrichtung bis in die Kurvenbereiche der Kreuzungen überall dort, wo vermeintlich Platz ist. Die Parkbuchten können nicht richtig genutzt werden, da wegen des Parkens in zweiter Reihe vor den Baumstandorten rückwärts Einparken nicht möglich ist. Daher stellen sich nun Autofahrende gegen die Fahrtrichtung in die Parklücken, was wiederum beim Ausparken alle anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Anwohnende, Fußgehende und Radfahrende sehen das zu Recht als schwere Behinderung und Gefährdung. Und mittags turnen hier Kinder aus den umliegenden Schulen zwischen den Autos hindurch, um über die Straße zu kommen. Ein Wunder, dass hier noch keine Unfälle mit Personenschaden passiert sind. Eindeutige Regelungen, Beschilderungen, Lieferzonen und Kontrolle sind notwendig, um die unhaltbaren und gefährlichen Zustände wirksam abzustellen. Fotos: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3930 2023 Die Vorlage OF 800/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Maßnahmen zu veranlassen, um insbesondere die Schulwege in der Niedernhausener Straße auf der gesamten Länge vor Falschparkern besser zu schützen: 1. Einrichtung und eindeutige Beschilderung eines beidseitigen Halteverbotes im gesamten Straßenverlauf; 2. Tägliche Überwachung für mindestens eine Woche und regelmäßige Wiederholungen mit gleicher Intensität durch die städtische Verkehrsüberwachung; 3. Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in ausreichender Anzahl, mindestens jedoch eine Liefer- und Ladezone je Straßenabschnitt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 811/1 Betreff: Poller Idsteiner Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße, östlich der Hattersheimer Straße, Poller anbringen zu lassen, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aktuell wird dort immer wieder ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt, was zu Behinderungen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3940 2023 Die Vorlage OF 811/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "Poller" und "anbringen" die Worte "oder ggf. Fahrradbügel" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 809/1 Betreff: Längsparken Idsteiner Straße anordnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Idsteiner Straße auf dem Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Hufnagelstraße in Richtung stadteinwärts das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden, sodass nur noch längs zur Fahrbahn innerhalb des markierten Parkstreifens geparkt werden kann. Das Ende des Parkstreifens soll zur Einmündung Hufnagelstraße hin mit einem Poller sichergestellt und als Sperrfläche markiert werden. Begründung: Der Gehweg auf dem o.g. Abschnitt wird durch das derzeitige Querparken häufig zugeparkt und es finden Behinderungen auf dem Gehweg statt, sodass die Restbreite aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt. Da die gegenwärtige Situation zum illegalen Parken im Einmündungsbereich zur Hufnagelstraße hin einlädt, was die Sicht in den Querverkehr gefährlich behindert, soll dies künftig durch einen rot-weißen Poller unterbunden werden, wie bereits an ähnlichen Stellen im Umkreis im Einsatz (z.B. vor Stephensonstraße gegenüber). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3938 2023 Die Vorlage OF 809/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2023, OF 765/1 Betreff: Wann wird die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert und für Bürger*innen zugänglich gemacht wird. Im Rahmen des Berichts soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden: 1. Ist die Herstellung der Grünfläche bereits ausgeschrieben? 2. Wann wird die Ausführung beginnen? 3. Wann ist mit einer Öffnung der Grünfläche für die Bürger*innen zu rechnen? 4. Wurde mit der Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Zugang zum Park aus Richtung Idsteiner Straße erfolgen soll, mittlerweile eine Vereinbarung für einen uneingeschränkten Zugang getroffen? Wenn nein, warum nicht? 5. Erwartet der Magistrat durch zukünftige Baustellen in der Nähe, wie z.B. den Bau der U-Bahnlinie 5 oder den Bau des Hochhauses auf dem angrenzenden Grundstück an der Europa-Allee, Verzögerungen im Zeitplan? Begründung: Der Ortsbeirat hat den Planungen zum Anlegen der Grünfläche "Am Wasserturm" im Sommer 2022 zugestimmt. Da man auf dem Grundstück bislang kaum Veränderungen wahrnehmen kann, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3756 2023 Die Vorlage OF 765/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 753/1 Betreff: Grünfläche West: Zustimmung zur Planung des Grünflächenamtes Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der dem Ortsbeirat vorgelegten und in der Ortsbeiratssitzung am 24.01.2023 vorgestellten Planung des Grünflächenamtes zur Gestaltung der Grünfläche West zu mit der Maßgabe, folgende Ergänzungen und Änderungen abweichend zur Planung umsetzen zu lassen: 1. Erhalt der beiden Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung, die gemäß Planung vorsorglich gefällt werden sollten. 2. Einrichtung eines Tiny Forest mit biodiverser Bepflanzung entlang der Grundstücksgrenze in Richtung des Hochhauses "Axis", der möglichst nach der Miyawaki-Methode angelegt wird und einen Sichtschutz und Durchlaufschutz zur Wohnbebauung bildet. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgelegte Planung wird begrüßt. Es werden ca. 65 neue Bäume gepflanzt. Leider müssen jedoch auch elf Bäume im Böschungsbereich gefällt werden, um einen barrierefreien Zugang und eine Anbindung des Gallus an das Europaviertel herstellen zu können. Zwei Bäume im Bereich des Verbindungsweges zwischen Eppenhainer Straße und Anspacher Straße entlang der begrünten Böschung können jedoch erhalten werden, wenn die Oberfläche des Weges nicht verdichtet oder versiegelt wird. Jeder erhaltenswerte Baum trägt zur Sauerstoffproduktion und Beschattung und somit zum Klimaschutz im Ortsbezirk bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der FDP-Fraktion und Die Partei erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 753/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3591 2023 Die Vorlage OF 753/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, LINKE. und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP und LINKE. gegen 1 SPD (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Betreff: Verkehrssicherheit an Haltestelle "Rebstöcker Straße" gewährleisten Vorgang: OM 6015/20 OBR 1; ST 1543/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Radweg zwischen dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" und dem Fußgängerweg farblich eindeutig zu markieren, bis die versprochenen Maßnahmen aus dem Fahrradstadt-Beschluss umgesetzt werden. Begründung: Der hinter dem Haltestellenhäuschen "Rebstöcker Straße" entlang führende Radweg ist sehr schlecht erkennbar. Insbesondere bei Dunkelheit entstehen hier oft gefährliche Situationen, wenn aus der Tram aussteigende Fahrgäste den Radweg queren wollen, um zum Fußgängerweg zu gelangen. Eine Markierung würde den Radweg kenntlich machen und zur Verkehrssicherheit beitragen, da weiterhin nicht absehbar ist, wann die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und laut ST 1543 auch nicht geplant ist, die Benutzungspflicht des Radweges an dieser Stelle aufzuheben. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3589 2023 Die Vorlage OF 750/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei; bei 1 GRÜNE Abwesenheit
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" Vorgang: V 317/22 OBR 1; ST 1257/22; OM 2003/22 OBR 1; ST 1814/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und welche kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgäste an der Haltestelle Rebstöcker Straße stadteinwärts nach dem Ortstermin am 08.03.2022 umgesetzt wurden. Des Weiteren soll die Funktionalität der LSA vor der Zeitinsel überprüft werden, da diese möglicherweise nicht dauerhaft beim Einfahren der Straßenbahnen auf Rot springt. Begründung: In der ST1257 vom 30.05.2022 wird auf den Ortstermin mit Vertretern des Magistrates am 08.03.2022 sowie auf den Wunsch des Ortsbeirates 1 hingewiesen, kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu hat der Ortsbeirat 1 bisher keine qualifizierte Rückmeldung erhalten. Gemäß ST1814 vom 15.08.2022 wurden Radbügel im Bereich der ehemaligen PKW-Stellplätze entlang der Haltestelle gesetzt. Nach wie vor kommt es zu gefährlichen Situationen mit ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgästen, die beinahe von vorbeifahrenden PKW und LKW erfasst werden. Fahrgäste berichten, dass Autofahrende nach dem Öffnen der Türen ungehindert in den Haltestellenbereich eingefahren sind. Bis zum barrierefreien Umbau der Haltestelle werden laut Magistrat noch einige Jahre vergehen. Da nach Angaben des Magistrats Tempo 30 in diesem Abschnitt nicht möglich ist, hat der Ortsbeirat unter Anderem eine Markierung der Fahrbahn in VGF-Grün (wie z.B. an der Halstestelle Schweizer-/Gartenstraße) vorgeschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 317 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1257 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3413 2023 Die Vorlage OF 714/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 637/1 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten. Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inkl. Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, LKWs, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit und Regen. Am 13.09. parkten auf diesem Abschnitt sechs PKWs auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messe-Zeiten, obwohl es für Messe-Beuscher entsprechende Parkplätze gibt. Um mehr "Grün" zu haben sowie aus Umweltgründen entfallen in den Parkbuchten der o.g. Straße einige Stellplätze zugunsten von Pflanzenbeeten und Baumscheiben. Dies möchten einige Autofahrende offensichtlich nicht hinnehmen und parken dann einfach vor der Baumscheibe am Fahrbahnrand, obwohl es im Umkreis Tiefgaragen gibt. Dieses dreiste und rücksichtslose Verhalten nötigt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern gefährdet insbesondere Radfahrende und behindert teilweise sogar die FES, was zu regelmäßig zu "Hup-Konzerten" führt. Teilweise werden sogar bereitgestellte Mülltonnen von der FES nicht abgeholt, weil auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Zuwegung versperren. Dadurch muss auf eigene Kosten eine kostenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden, was zu einer vermeidbaren Mehrbelastung für Anwohnende führt. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich nicht mehr um "Parken in zweiter Reihe", wenn die Baumscheibe länger als 5 m ist, weshalb derartiges Verhalten aktuell nicht geahndet wird. Daher empfiehlt die städtische Verkehrspolizei die Beantragung eines Haltverbots über den Ortsbeirat, was hiermit erfolgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.09.2022, OF 605/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2022 1. Die Vorlage OF 605/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 637/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2022, OF 605/1 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten. Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inkl. Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, LKWs, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit. Am 13.09. parkten auf diesem Abschnitt sechs PKWs auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messe-Zeiten, obwohl es für Messe-Besucher entsprechende Parkplätze gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 637/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 605/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2022 1. Die Vorlage OF 605/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 637/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2022, OF 603/1 Betreff: Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hattersheimer Straße vor der Idsteiner Straße an der AWO KiTa Europagarten Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Da es an der o.g. Stelle Bedarf für sichere Fahrradbügel gibt, wie man dem Bild entnehmen kann (aktuell notdürftig am Rammschutz der Baumscheibe angeschlossen, s. rechts im Bild), sollen Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern angebracht werden. Diese würden ebenso dazu beitragen, das illegale Beparken des Gehwegs durch PKW zu unterbinden. An der gegenüberliegenden Straßenseite wurden zu diesem Zweck bereits Poller montiert (s.u.). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2803 2022 Die Vorlage OF 603/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 555/1 Betreff: Klimaschutz im Gallus und Europaviertel: Ein Klimawäldchen in der Stephensonstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Teilbereiche der brach liegenden Parkanlage / privaten Grünfläche entlang der Stephensonstraße kurzfristig in ein sogenanntes "Klimawäldchen" aufforsten zu lassen. Die Genehmigung des Grundstückseigentümers des Flurstücks 16 468, Flur 223, Flurstücknummer 2/125 ist dazu bei Bedarf einzuholen. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen. Insbesondere folgende Maßnahmen sind auf der dreiecksförmigen ca. 1.400m2 großen Fläche der Parkanlage entlang der Stephensonstraße / Ecke Idsteiner Straße in einem ersten Abschnitt schnell umzusetzen: 1. Schaffung einer Regenretentionsfläche durch Schaffung einer ausreichend großen und flachen Vertiefung. 2. Intensive Begrünung der Fläche mit klimaresilienten Bäumen, Sträuchern und Pflanzen gemäß der Baumliste 2022 und der Pflanzenliste des Grünflächen-amtes zur Speicherung von Regenwasser und CO2, Reduktion der Ober-flächentemperaturen und Schaffung von Lebensraum für Vögel und Insekten. 3. Aufstellung von Bänken entlang des Gehweges der Stephensonstraße und der Idsteinerstraße im Bereich des Fußgänger*innenüberweges bzw. entlang des Pfades, der das Grundstück diginal quert. 4. Beschilderung der Fläche für die dort vorbeigehenden Passant*innen und Schüler*innen zur Verdeutlichung des ökologischen Nutzens der Fläche für die Nachbarschaft und den Klimaschutz. Begründung: Bis vor Kurzem gehörte die brach liegende Grünfläche noch der Deutschen Bahn, die im gegenüber liegenden Gebäude den Sitz ihrer Zentrale hatte. Auf der Grünfläche befanden sich Gleise und ein Museumszug. Beides wurde jedoch in 2021 entfernt, die Grünfläche liegt seitdem brach. Die Grundstücke wurden zwischenzeitlich an einen Investor verkauft. Die im Bebauungsplan B826 festgelegte Nutzung ist eine Parkanlage. Die Definition einer Parkanlage ist eine als Park gestaltete Fläche, die der Verschönerung und Erholung dient. Der Grundstückseigentümer unterliegt der Pflicht, die Fläche gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans herrichten zu lassen oder geeigneten Dritten zu übertragen. Seit einigen Jahren müssen auch Klimaschutzaspekte mitbedacht werden. Die bestehende, brach liegende Fläche ist derzeit mit niedrigen, wild wachsenden Pflanzen versehen, die während der langen sommerlichen Trockenphasen absterben. Bei eintretendem Regen wird der fruchtbare Oberboden weggeschwemmt und der ökologische Nutzen der Fläche verschwindet. Zeitgemäße, klimaresiliente, innerstädtische Bepflanzungen meist kleiner Flächen werden intensiv und mit geeigneten Pflanzen so bepflanzt, dass sie Regenwasser speichern und zurückhalten, Dürreperioden überstehen und CO2 speichern können. Sie wachsen schnell und senken die sommerlichen Temperaturen im Umfeld. Das Grünflächenamt hat bereits umfangreiche Erfahrung mit der Planung und Umsetzung klimagerechter Begrünungen und kann die Aufgabe bestens bewältigen. Foto: Geoportal Frankfurt Auszug Luftbild 2021, PlanAS Auszug B826 / Festsetzungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2618 2022 Die Vorlage OF 555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 559/1 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Ortsbeirat möge beschließen, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022 wird der Magistrat gebeten, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen wie Rollstuhlfahrer*innen und auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können. 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik / Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen Mönchhofstraße, Wickerer Straße und Rebstöcker Straße nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen Mönchhofstraße und Hohenstauffenstraße größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen Mönchhofstraße, Galluswarte und Glauburgstraße nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, so dass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist / war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2621 2022 Die Vorlage OF 559/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 590/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die nordwestliche gepflasterte Gehwegfläche entlang der Idsteiner Straße neben dem Kreuzungsbereich mit der Eppenhainer Straße gegenüber der Bushaltetsellen mit einer ausreichenden Anzahl an Radbügeln versehen zu lassen. Begründung: Viele Anwohnende aus dem Gallus nutzen die Buslinie 52 und legen die letzte Meile zu ihrer Wohnung mit dem Fahrrad zurück. Sie können ihr Rad derzeit jedoch nicht sicher anschließen. Anlagen: Auszug aus Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 99 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2643 2022 Die Vorlage OF 590/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 553/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung im Abschnitt der Schwalbacher Straße 68-86 entlang der Paul-Hindemith-Schule beidseitig wie folgt anpassen zu lassen: 1. Änderung der Parksituation für PKW von Senkrecht- / Schrägparken auf Längsparken zur dauerhaften Sicherstellung der Gehwegmindestbreiten. 2. Anpassung der Straßenmarkierungen und Beschilderung gemäß Punkt 1. 3. Aufstellen von je mindestens zehn Fahrradbügeln für 20 Fahrräder unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich / Kreisverkehr Idsteiner Straße sowie vor dem Kreuzungsbereich Frankenallee / Kita für Anwohnende, Schüler*innen und Kitabesuchende. Begründung: Die ausgewiesenen PKW-Parkplätze sind als Parkplätze zum Senkrecht- / Schrägparken markiert und beschildert. Da heutige Fahrzeuge meist länger sind als zum Zeitpunkt der Einrichtung, ragen diese sowohl in den Gehwegbereich als auch in den Fahrbahnbereich. Das führt zu Gefährdungen von Schüler*innen auf dem Schulweg zur Paul-Hindemith-Schule und von Kindergartenkindern auf dem Weg zu ihrer Kita. Es schränkt jedoch auch den Gehwegbereich für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen stark ein. Die Einrichtung von Längsparken würde zudem die nutzbare Fahrbahn verbreitern und Radfahrenden mehr Schutz vor ausweichenden PKW und LKW bieten. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 40 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2616 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 553/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 494/1 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita "Lahn`sche Höfe" an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohner*innen der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita "Lahn`sche Höfe" machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden "Zebrastreifen" in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohner*innen der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Anlage: Planung Marie-Pfungst-Platz Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2416 2022 Die Vorlage OF 494/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 444/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße / Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14) 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Anlage Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z.B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. Foto: Vorschlag Buslinienkonzept Gallus, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 444/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2195 2022 Die Vorlage OF 444/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 5. und 6.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL BFF und Die PARTEI gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 399/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen eine ausreichende Anzahl von Radbügeln installieren zu lassen: - Vor Mainzer Landstraße 405 (Postfiliale) - beide PKW-Stellplätze - Vor Mainzer Landstraße 403 - Eckbereich zur Rebstöcker Straße Begründung: Im Bereich der Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen PKW und LKW sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen der Straßenbahn. Dabei behindern parkende Autos zusätzlich die Sicht der Fußgehenden und Radfahrenden. Der Radverkehr hat an dieser Stelle deutlich zugenommen. Es parken sehr viele Radfahrende vor der neuen Postfiliale, seit diese Ende vergangenen Jahres eröffnet hat, und immer mehr Straßenbahnnutzer*innen aus der näheren Umgebung steigen vom Rad auf die Tram um. Auch wegen der neuen Wohnbebauung in dem Umfeld nutzen immer mehr Menschen die Straßenbahn. Daher ist es unerlässlich, weitere Radbügel vor der Postfiliale und entlang der Haltestelle installieren zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 399/1 spiegelstrichweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2003 2022 Die Vorlage OF 399/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Spiegelstrich 1.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Spiegelstrich 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 298/1 Betreff: Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die drei Mülleimer im Durchgang zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße neben der Turnhalle der Paul-Hindemith-Schule häufiger reinigen zu lassen und wenigstens den Mülleimer in der Mitte des Durchgangs durch ein Exemplar mit größerem Fassungsvermögen zu ersetzen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten Mitgliedern des Ortsbeirates, dass die Mülleimer regelmäßig überfüllt sind und anscheinend keiner regelmäßigen Leerung unterliegen. Der Mülleimer in der Mitte des Durchgangs scheint besonders häufig genutzt zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1574 2022 Die Vorlage OF 298/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, die drei Mülleimer im Durchgang zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße neben der Turnhalle der Paul-Hindemith-Schule häufiger leeren zu lassen und wenigstens den Mülleimer in der Mitte des Durchgangs durch ein Exemplar mit größerem Fassungsvermögen und Krähenschutz bzw. Haube zu ersetzen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Die PARTEI
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 299/1 Betreff: Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer und Niedernhausener Straße intensivieren Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße zwischen Schwalbacher Straße und Stephensonstraße häufiger zu kontrollieren und durch konsequent Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beider Straßen berichten Mitgliedern des Ortsbeirates von mehreren regelmäßig in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen. Das Verhalten der Falschparker gefährdet andere Verkehrsteilnehmer*innen und zwingt sie dazu die falschparkenden Autos an engen Straßenabschnitten zu überholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 24 Die PARTEI stellt den Änderungsantrag, dass 1. der Betreff wie folgt lautet: "Vorgehen gegen Falschparkende im Gallus intensivieren"; 2. im Tenor die Worte "ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße zwischen Schwalbacher Straße und Stephensonstraße häufiger" durch die Worte "im Gallus" ersetzt werden; 3. in der Begründung die Worte "beider Straßen" durch die Worte "im Gallus" ersetzt werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1575 2022 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 299/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer Straße und Niedernhausener Straße intensivieren Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße häufiger zu kontrollieren und konsequent Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Kreuzungsbereiche am Lotte-Specht-Park und Hattersheimer Straße/Ecke Niedernhausener Straße sowie auf die zahlreichen Feuerwehreinfahrten gelegt werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beider Straßen berichten Mitgliedern des Ortsbeirates von mehreren regelmäßig in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen. Das Verhalten der Falschparker gefährdet andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und zwingt sie dazu, an den falschparkenden Autos in engen Straßenabschnitten vorbeizufahren. In den Kreuzungsbereichen wird häufig in den Kurven und zu nahe an der Kreuzung geparkt, sodass der Verkehr nicht überschaut werden kann. Auch Fußgänger, die die Niedernhausener Straße überqueren, können leicht übersehen werden. Die Feuerwehreinfahrten, die häufig von zwei kleinen Beeten eingegrenzt werden, sind durch parkende Autos nicht oder nur mit hohem Aufwand zu befahren. Dies kostet im schlimmsten Fall Menschenleben." Abstimmung: Zu 1.: CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Zu 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, 1 LINKE. und Die PARTEI
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 297/1 Betreff: Grafitti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Grafitti-Galerie an der S-Bahn-Station Galluswarte entlang der Mainzer Landstraße, der Günderrodestraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern. Der Ortsbeirat bittet um eine Zusammenarbeit bei der Neugestaltung mit dem Quartiersmanagement Gallus sowie der offenen Jugendarbeit im Viertel, die neulich beim #rockthewall-Workshop am Quartierspavillon erfolgreich zusammengearbeitet hat. Die Kooperation binden neben dem Quartiersmanagement der Caritas und dem Gallus Zentrum außerdem den IB Jugendmigrationsdienst im Quartier, die IB Bildungswerkstatt, die Jugend-Kultur-Werkstatt Falkenheim, die Offene Kinder- und Jugendarbeit Mehrgenerationenhaus und die Schulsozialarbeit der Paul-Hindemith-Schule ein. Begründung: Die Grafitti entlang der S-Bahn-Station Galluswarte zeigen bisher bahntypische Motive sowie Bauwerke und sind mit der Zeit übermalt worden oder verblichen. Eine Erneuerung der Galerie mit anderen Motiven ist geboten. Dazu sollen nach Möglichkeit interessierte Akteure aus dem Gallus eingebunden werden und partizipieren, die sich bereits in der Vergangenheit mit Grafitti-Kunst beschäftigt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1573 2022 Die Vorlage OF 297/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" entlang der Mainzer Landstraße, der Günderroderstraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern und mit moderner Street-Art zu verschönern. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2022, OF 293/1 Betreff: Komfortable und nachhaltige Sitzbänke in der Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Nach Berichten aus der Bevölkerung stehen im Bereich der Grünfläche der Frankenallee insbesondere im Abschnitt zwischen Sodener und Rebstöcker Straße einige Sitzbänke aus besonders haltbarem Material. Dieses erweise sich zusätzlich als resistent gegen Graffiti, und die Sitzauflagen werden von der Bevölkerung als "nicht kalt" sondern vielmehr als sauber und glatt wahrgenommen. Es wird weiterhin berichtet, dass diese Bänke nicht so leicht verschmutzen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Um welches Material handelt es sich bei den Sitzauflagen? 2. Kann das Material umweltfreundlich hergestellt werden? 3. Hat sich das Material aus Sicht des Magistrats zur Verwendung für Sitzbankauflagen bewährt? 4. Plant der Magistrat weitere Sitzbänke damit ausstatten? 5. Wird der Magistrat dabei insbesondere Sitzbänke im Bereich des Ortsbeirats 1 damit ausstatten? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1570 2022 Die Vorlage OF 293/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Vorgang: OM 402/21 OBR 1; ST 2052/21 Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. aufgrund welcher rechtlichen Regelung "die Anordnung des Verkehrszeichens 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Haifischzähne" (...) grundsätzlich der Unfallkommission vorbehalten" ist, wie es im Wortlaut von ST 2052 behauptet wird. 2. unter welchen Voraussetzungen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann. 3. ob insbesondere auch prophylaktisch - das heißt, ohne dass es bereits zu Unfällen gekommen ist - "Haifischzähne" angebracht werden können, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Unfällen an gefährlichen Stellen vorausschauend vorzubeugen. 4. falls 3. mit "ja" beantwortet wird: welche Stelle in der Stadt dafür zuständig ist. 5. falls 3. mit "nein" beantwortet wird: wie der Magistrat ansonsten die häufigen Gefährdungssituationen an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee entschärfen will. 6.falls der Magistrat nicht der Meinung ist, dass es an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee gehäuft zu Gefährdungssituationen kommt: wann der zuständige Dezernent für einen Ortstermin zur Verfügung steht. 7. ob im Lichte der hier gegebenen Antworten ST 2052 noch einmal überarbeitet werden kann. Begründung: Die mit ST 2052 gegebene Antwort auf OM 402 läuft darauf hinaus, dass in der Stadt Frankfurt Gefahrenlagen im öffentlichen Straßenraum erst dann entschärft werden, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Das kann nicht sein. Wenn eine gefährliche Verkehrssituation erkannt wird, muss diese entschärft werden, BEVOR es zu einem Unfall kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1365 2022 Die Vorlage OF 270/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 266/1 Betreff: Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich von Hufnagelstraße und Idsteiner Straße zu unterbinden, indem die Markierung der Sperrfläche erneuert wird und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln oder ggf. Pollern abgesichert wird. Begründung: Das nahe Hotel zieht zahlreiche Wildparkende an, die ein Ärgernis für Anwohnende, Radfahrende, Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen darstellen. Da sich in diesem Bereich zwei Linienbusse entgegenkommen, sorgt der zugeparkte Einmündungsbereich oftmals für erhebliche Verkehrsbehinderungen sowie Verspätungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1361 2022 Die Vorlage OF 266/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2021, OF 281/1 Betreff: Parkplatznot durch Quartiersgaragen lindern? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, an welchen Stellen im Ortsbezirk 1 Quartiersgaragen errichtet werden können. Vor allem sollte dies in Bereichen stattfinden, in denen sich Anwohnerinnen und Anwohner Bewohnerparkzonen wünschen, daher sollte dies in die Überlegungen mit einfließen. Dabei sollen insbesondere die Gebiete rund um die Idsteiner Straße und Frankenallee sowie Rebstöcker Straße (bzw. gesamte Hellerhofsiedlung) untersucht werden. Begründung: Im Ortsbezirk 1 herrscht großer Parkdruck, auch von Autos von außerhalb, weswegen viele Anwohnerinnen und Anwohner keine Parkplätze in der Nähe ihrer Wohnungen finden. Quartiersgaragen können hier Abhilfe für alle schaffen, die sonst ihr Auto auf öffentlichen Parkplätzen abstellen (müssen). Dabei hätten Quartiersgaragen den positiven Nebeneffekt, dass dann einige der öffentlichen Parkplätze entfallen oder zu Fahrradgaragen o.Ä. umgewidmet werden könnten und so dem öffentlichen Raum wieder zur Verfügung stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1375 2022 Die Vorlage OF 281/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen 4 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2021, OF 272/1 Betreff: Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Ersatzstandorte für die Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, die sich auf dem Gebiet des zukünftigen Bildungscampus Gallus befinden, für die Bauzeit zu finden. Die Ausweichquartiere sollen möglichst fußläufig zu den aktuellen Standorten und gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein. Sie sollen den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung genügen, so dass die vielfältigen Angebote der Einrichtungen auch während des Um- und Neubaus des Bildungscampus ohne größere Einschränkungen aufrecht erhalten werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob sich der Standort der aktuell ausgelagerten Grundschule Europaviertel an der Stephensonstraße, die Freifläche entlang der Stephensonstraße in Richtung Idsteiner Straße und das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn für Auslagerungen eignen und genutzt werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die seit Jahren ungenutzte Fläche auf der gesperrten Gustavsburgburgstraße für eine Übergangszeit genutzt werden soll. Begründung: Die Errichtung des Bildungscampus Gallus hat sich stark verzögert und sollte durch gute Planung zügig vorangebracht werden. Eine Fragestellung im Prozess wird die Auslagerung der Einrichtungen in Ersatzquartiere sein. Da sich auf dem Gelände viele Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden, sollen diese für die Bewohner des Stadtteils wichtigen Angebote in räumlicher Nähe erhalten bleiben. Aktuell wird die neue Grundschule Europaviertel am Standort Maastrichter Ring gebaut. Das bisherige Gelände sowie daran angrenzende Flächen können sich daher für eine Auslagerung anbieten. Auch das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße steht aktuell leer. Daher bietet sich eine Prüfung an, ob dieses Gebäude in aktueller Form oder mit kleineren Umbaumaßnahmen für den Übergang genutzt werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1367 2022 Die Vorlage OF 272/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2021, OF 268/1 Betreff: Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Anwohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglich bzw. auszuweiten. Konkret wird ein neuer Anwohnerparkbereich in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße, benötigt. Begründung: Immer wieder hat der Ortsbeirat 1 Anwohnerparken für verschiedene Bereiche im Ortsbezirk 1 angeregt. Regelmäßig stimmt der Magistrat der Sinnhaftigkeit der Anwohnerparkzonen zu, doch richtet er diese nicht ein, da seitens der Stadt nicht genügend Personal zur Kontrolle der Zonen vorhanden sei. Dieser Missstand muss endlich behoben und gleichzeitig eine neue Anwohnerparkzone in der Rebstöcker Straße eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1363 2022 Die Vorlage OF 268/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Bewohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglichen bzw. auszuweiten. Konkret werden neue Anwohnerparkbereiche in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße sowie Ruppertshainer Straße, Eppenhainer Straße und Josbacher Straße, benötigt." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 222/1 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße, v.a. im Bereich des Kindergartens der Gemeinde Maria Hilf, für eine dauerhafte Verkehrsberuhigung zu sorgen. Im Abschnitt zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee müssen dazu bauliche Maßnahmen getroffen werden. Begründung: In der Rebstöcker Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee gibt es gleich mehrere Treffpunkte der Menschen aus der Nachbarschaft - zwei Supermärkte, zwei Kioske, die Maria Hilf Kirche und die angeschlossene Kindertagesstätte. Folgerichtig ist der Abschnitt Teil der 30er-Zone. Leider kommt es regelmäßig vor, dass Autofahrer die hier relativ breite Straße mit Geschwindigkeit jenseits der 50 befahren und Fußgänger wie Radfahrer gefährden und die Anwohner durch Lärm belästigen. Eine bauliche Lösung zur Verlangsamung des Verkehrs - ähnlich wie in der Eppenhainer Straße - würde nachhaltig Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1119 2021 Die Vorlage OF 222/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 223/1 Betreff: Sachstand Sanierung Teves-Ost-Gelände Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie groß ist die Fläche des Teves-Ost-Geländes an der Rebstöcker Straße im Gallus? 2. Wie viel Fläche nimmt die frühere Werksstraße ein, die das Gelände trennt? 3. Wie ist der Sachstand der Sanierung des Geländes durch die Continental-Gruppe? 4. Haben der Magistrat und das Regierungspräsidium Darmstadt mittlerweile den Sanierungsbeschluss zur Fläche gefällt, den der frühere Baudezernent Jan Schneider Ende 2019 angekündigt hatte? 5. Welche Altlasten wurden im Boden gefunden und müssen entfernt werden? 6. Mit welchen Lärm- oder Geruchsbelästigungen muss während der Sanierungszeit für die Anwohnerinnen und Anwohner gerechnet werden? 7. Wann ist voraussichtlich mit Abschluss der Sanierung zu rechnen? 8.Wie ist der Status der Mauereidechsen, die auf der Fläche gefunden wurden und umgesiedelt werden sollen? 9. Sind Erfolge beim Versuch eingetreten, die Tiere entlang der angrenzenden Bahnlinie zu verteilen? 10. Welche Pläne verfolgt der Magistrat mit der Fläche nach Abschluss der Sanierung? 11. Verfolgt der Magistrat das Ziel die ehemalige Werksstraße dauerhaft als öffentliche Straße zu erhalten? Begründung: Seit der Begehung der Fläche mit dem früheren Baustadtrat Jan Schneider Ende 2019 hat der Magistrat bedauerlicherweise keine öffentlichen Ankündigungen mehr zur Fläche abgegeben. Angesichts des mittelfristigen Potenzials der Fläche ist dies bedauerlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 236 2021 Die Vorlage OF 223/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 227/1 Betreff: Durchgang in der Idsteiner Straße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die markierte Fläche im Bereich der Idsteiner Straße 95, kurz vor der Kreuzung mit der Schneidhainer Straße, beidseitig derart mit Pollern, Radbügeln, Blumenkübeln o.Ä. zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können. Alternativ können die beiden vorhandenen Poller einfach an den Fahrbahnrand vorgezogen werden. Begründung: Die Sperrflächenbereiche sind sichtbar aufgemalt, werden jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt. Dadurch können Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Fahrrad etc. den Überweg zu den Spielplätzen entlang der Schneidhainer Straße nicht nutzen. Außerdem befindet sich dort auch der Gallus Garten, weswegen dieser Übergang oft von Familien mit Kindern bzw. Kinderwägen oder Lastenrädern genutzt wird, was nicht möglich ist, wenn dort ein Auto parkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1123 2021 Die Vorlage OF 227/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nach den Worten "mit der Schneidhainer Straße" wie folgt abgeändert wird: "beidseitig derart mit Pollern zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können und ein einfaches Durchkommen für Personen mit Lastenrädern, Kinderwagen und Rollatoren etc. möglich ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Betreff: Sichere Schulwege im Ortsbeirat 1 hier: Fußgängerüberweg Eppenhainer Straße Vorgang: OM 5741/20 OBR 1; ST 818/20 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits mit der OM 5741 2020 hatte der Ortsbeirat eine Querungsmöglichkeit gefordert, die jedoch mit ST 818 2020 abgelehnt wurde. Die Begründung, dass in Tempo-30-Zonen ein Fußgängerüberweg "in der Regel" entbehrlich sei, ist hier jedoch nicht zutreffend. Denn in der OM wird richtig beschrieben, dass es sich bei der Eppenhainer Straße nicht um ein homogenes Tempo-30-Wohngebiet, sondern um eine vom Durchgangsverkehr betroffene Straße handelt. Sie wird häufig von Schulkindern und älteren Menschen überquert, was ohne sichere Querungsmöglichkeit jedoch sehr gefährlich ist. Immer wieder sprechen Eltern und ältere Menschen aus der Anspacher Straße und der Wallauer Straße den Ortsbeirat 1 auf die fehlende Querungsmöglichkeit an. Die ST 818 2020 bezieht sich darauf, dass die gewünschte Querungsstelle nicht im Schulwegplan verzeichnet sei, was jedoch nicht möglich ist, weil kein geeigneter Fußgängerüberweg existiert. Aus dem Schulwegeplan wiederum ist klar ersichtlich, dass Schüler*innen aus der Anspacher Straße und der Wallauer Straße die Eppenhainer Straße auf dem Schulweg zur Grundschule Europaviertel kreuzen. Dies vorangeschickt wird der Magistrat aufgefordert, die in OM 5741 2020 geforderte Querungsmöglichkeit in der Eppenhainer Straße auf Höhe der Wallauer-/ Wörsdorfer Straße in Form eines Fußgängerüberweges zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 896 2021 Die Vorlage OF 177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 231/1 Betreff: Neugestaltung Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" Vorgang: OM 5466/19 OBR 1; ST 1875/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob inzwischen eine Entscheidung zur endgültigen Straßenbahngleisführung in der Rebstöcker Straße getroffen wurde, und verneinendenfalls, wann damit zu rechnen ist. Begründung: Mit Beschluss OM 5466 vom 26. November 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, den Bereich der Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz neu zu gestalten und die dortige Aufenthaltsqualität zu verbessern. Mit Stellungnahme ST 1875 vom 19. Oktober 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, dass die Straßenbahnhaltestelle zunächst als Provisorium errichtet worden sei. Die endgültige Gleisführung sei Gegenstand weiterer Untersuchungen. Das Provisorium werde erst ausgebaut, wenn insoweit eine Entscheidung getroffen worden sei. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5466 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1875 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1126 2021 Die Vorlage OF 231/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 180/1 Betreff: Angsträume vermeiden II: Beleuchtung zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Beleuchtung im Durchgang zwischen der Idsteiner Straße und der Frankenallee zwischen der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule und dem Kinder-/Jugendhaus einzurichten. Diese Beleuchtung sollte mit Bewegungsmeldern gesteuert werden und sich bei Bedarf einschalten, sodass Insekten nicht gestört werden und der Stromverbrauch niedrig gehalten wird. Begründung: Auf einem Teil des Weges zwischen der Idsteiner Straße und Frankenallee auf Höhe des Schulhofes der Paul-Hindemith-Schule gibt es überhaupt keine Beleuchtung So entsteht hier ein Angstraum, was dazu führt, dass der Weg ab der Dämmerung so gut wie nicht mehr benutzbar ist. Damit allerdings nachts nicht das Licht durchbrennt und bspw. Insekten dadurch gestört werden, sollen die Straßenlaternen in diesem Bereich mit vandalismussicheren Bewegungsmeldern ausgestattet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 899 2021 Die Vorlage OF 180/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 180/1 ab: "Hanna Große Vorholt für ÖkoLinX-ARL nimmt den Antrag OF 180/1 mit der Streichung ‚Angsträume vermeiden II im Titel' und ‚So entsteht hier ein Angstraum, was dazu führt, dass der Weg ab der Dämmerung so gut wie nicht mehr benutzbar ist.' in der Begründung an."
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 133/1 Betreff: Mehr Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort für Fahrgäste hier: Ortstermin Tramhaltestelle Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge die Anregung an den Ortsvorsteher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einem Ortstermin im Bereich der Haltestelle Rebstöcker Straße einzuladen, damit Bürger*innen, Ortsbei-rät*innen sowie Vertreter*innen des Magistrats über die Möglichkeiten zur Verbesserung von Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort beraten können. Seitens des Magistrats sind dazu Vertreter*innen von VGF und Traffiq, der Straßenverkehrsbehörde und des Verkehrsdezernats sowie der Hessischen Landespolizei und Fahrgast- und Behindertenverbände einzuladen. Begründung: Eine Vielzahl von Haltestellen im Gallus entsprechen immer noch dem Stand der autogerechten 70er Jahre. Fahrgäste müssen zwischen stehenden Fahrzeugen ein- und aussteigen, barrierefreie Bahnsteige fehlen fast vollständig und Bahnen werden vom Individualverkehr behindert. Insbesondere im Bereich der Haltestellen Rebstöcker, Wickerer und Schwalbacher Straße glänzt der Magistrat seit vielen Jahren durch hartnäckige Untätigkeit. EU-Vorgaben zum barrierefreien Umbau von Haltestellen werden fortlaufend ignoriert. Erneut hat sich in diesem Bereich ein schwerer Unfall ereignet, der sich in eine lange Kette von Unfällen, Beinaheunfällen und Stürzen wegen der schlechten Bausubstanz in diesem Abschnitt einreiht. Umso dringender ist es, gemeinsam mit den Ämtern nach schnell umsetzbaren und gegebenenfalls auch vorübergehenden Lösungen zu suchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 133/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 140/1 Betreff: Durchgang Ackermannstraße über Rebstöcker Straße zur Haltestelle Gustavsburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, bereits jetzt während der Bauphase des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Gelände einen (provisorischen) Durchgang zwischen der Ackermannstraße und den Projekten und Institutionen des "Teves-West-Geländes" sowie zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu schaffen. Begründung: Eine Gehweg-Verbindung zwischen Ackermannstraße, "Teves-West-Gelände" und Rebstöcker Straße ist nach Vollendung des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Areal vorgesehen. Heute trennt ein Zaun neben dem Boxcamp die Baustelle vom "Teves-West-Gelände", während ein provisorischer Weg auf der Baustelle bereits entlang der späteren Wegeroute verläuft. Die Wegeverbindung zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße wäre jedoch bereits heute wichtig, etwa um einen zügigen Weg zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz der Linie 14 zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 689 2021 Die Vorlage OF 140/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2021, OF 148/1 Betreff: Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürger*innen im Gallus, Europaviertel und der Kuhwaldsiedlung Ausweichflächen für den auf unabsehbare Zeit gesperrten Europagarten anzubieten. Hierfür soll die Planung des 3. Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee sofort beginnen und die Umsetzung der Sanierung im östlichen Teil des Abschnitts zwischen Rebstöcker Straße und Quäkerplatz umgehend erfolgen. Der auf Grund der anstehenden Bauarbeiten zum Durchbruch des Homburger Damms wegfallende Spielplatz Ecke Frankenallee / Schloßborner Straße soll in den Bauabschnitt integriert werden, so dass die Spielmöglichkeiten für Kinder so kurz wie möglich beschnitten werden. Ferner soll geprüft werden, ob eine Entwicklung der Brache westlich des Wohnhochhauses "Axis" zwischen Europa-Allee und der Straße Am Römerhof als Freizeit- und Sportfläche umgesetzt werden kann. Bei der Gestaltung der Flächen sollen die Ideen und Wünsche der Kinder und Jugendliche aus der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Begründung: Der Europagarten wird auf Grund vorhandener Mängel und des laufenden Rechtsstreits vermutlich noch viele Jahre gesperrt bleiben. Die Menschen wünschen sich mehr Freizeitflächen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Der Nutzungsdruck in den vorhanden Pocketparks Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park, auf den Spielplätzen entlang der Frankenallee und in den vorhandenen Sportanlagen ist schon heute extrem hoch. Weitere Flächen für die Naherholung werden daher dringend benötigt. Daher sollen Brachflächen und noch neu zu gestaltende Flächen entlang der Frankenallee als Ausweichfläche nutzbar gemacht werden. Gerade die Brache am Ende der Europa-Allee, die aktuell als Park- und Lagerfläche genutzt wird, bietet hier ausreichend Platz. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 696 2021 Die Vorlage OF 148/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Absatz des Tenors nach den Worten "Freizeit- und Sportflächen" das Wort "beschleunigt" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 87/1 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße / Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmer*innen optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße / Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden kommend sowie von Süden kommend als Einbahnstraße jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet, und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürger*innen berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommende Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrer*innen gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 StVO, sog. "Haifischzähne" anzubringen, um die Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-Vor-Links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 402 2021 Die Vorlage OF 87/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 88/1 Betreff: Öffentliche E-Ladeinfrastruktur und Parkraum in der Stephensonstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Parkraum in der Stephensonstraße vor dem ehemaligen Bau der Deutschen Bahn für die Öffentlichkeit freizugeben. Hierzu sollen folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Der Magistrat soll mit Anbietern von E-Lade-Stationen über eine erneute Aufstellung einer Ladesäule sprechen, die den bereits gelegten Anschluss nutzt. 2. Die Verkehrsschilder, die das Parken aktuell nur während eines Ladevorgangs erlauben, sollen bis zur Wiederherstellung der E-Tankstelle abgedeckt werden. 3. Die Haltverbote an den Parkplätzen, die für Besucher und Lieferanten der Deutschen Bahn reserviert sind, sollen entfernt und der Parkraum der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich gemacht werden. Eine Parkraumbewirtschaftung kann im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für das Gallus eingeführt werden. 4. Mit Anbietern von stationsgebundenen Carsharing-Angeboten klären, ob Bedarf an einer Station in der Stephensonstraße besteht und ggf. Teile der Parkplätze für Carsharing reservieren. Begründung: Im Dezember 2020 ist die Deutsche Bahn aus dem Gebäude zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße ausgezogen. Bislang waren vor dem Haupteingang in der Stephensonstraße gegenüber der Grundschule Europaviertel Sondernutzungen für die Deutsche Bahn möglich. In dem durch Parkdruck geprägten Gebiet sind Parkplätze für Besucher und Lieferanten reserviert, die hier nicht mehr benötigt werden. Diese sollen Anwohner*innen, ihren Besucher*innen und Pendler*innen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll die Ladeinfrastruktur für E-Autos wieder in Betrieb genommen werden. Das Gallus ist mit öffentlichen Ladesäulen stark unterversorgt. Quelle: eigene Fotos, Ingrid Reineck Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 37 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 4. sowie 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 87/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 403 2021 1. Die Ziffern 1. und 4. des Antragstenors der Vorlage OF 88/1 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffern 2. und 3. des Antragstenors der Vorlage OF 88/1 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und LINKE. gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 82/1 Betreff: Dauerhafte Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: An der LSA Idsteiner-/Günderrodestraße sollen die Grünphasen für Fußgehende dauerhaft eingerichtet und die Anforde-rungstaster für Fußgehende entfernt werden. Die Grünphasen für Fußgehende sind angemessen lang zu bemessen. Begründung: Die gelben Taster an den Ampelmasten werden von Fußgehenden kaum benutzt, weil sie sich teilweise unterhalb der Bahnbrücke abseits des Überwegs befinden und daher auch mit Vogelkot übersät sind. Die Menschen nehmen die Taster nicht wahr oder ekeln sich, diese zu berühren. Außerdem queren Fußgehende die Kreuzung oft bei "rot", weil sie die Wartezeiten bis zur nächsten Grünphase als zu lang empfinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 397 2021 Die Vorlage OF 82/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 81/1 Betreff: "Sperrmüllecke" Schloßborner Straße/Idsteiner Straße neu ordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Ecke Schloßborner / Idsteiner Straße muss das Sperrmüllproblem langfristig in den Griff bekommen werden. Da die Ecke sehr schlecht einsehbar ist, werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen, die natürlich seitens des Magistrats gerne noch ergänzt werden können: Die Litfaßsäule soll entfernt werden. Die (illegalen) Parkmöglichkeiten für Autos müssen entfernt werden, hierzu ist eine Abpollerung des Bereichs oder das Aufstellen von Pflanzkübeln denkbar. Dabei muss selbstverständlich so viel Platz gelassen werden, dass der Bus dort um die Kurve fahren kann. Auf dem entstehenden freien Platz sollen 1-2 Picknickbänke (Tisch und je 2 Bänke im Verbund) aufgestellt werden. Begründung: Die Ecke ist sehr schlecht einsehbar und lädt daher zum Abladen von Sperrmüll ein. Dieser stört jedoch nicht nur die Anwohner und Menschen, die dort zu Fuß oder mit Kinderwagen, Rollator, etc. vorbeigehen wollen, sondern ist dort auch fehl am Platz. Die Litfaßsäule wird aus diesem Grund seit längerer Zeit nicht mehr zur Werbung genutzt und ist daher verzichtbar. In der ausgewiesenen Halteverbotszone parken täglich mehrere Autos, sodass dieser Platz anscheinend sowieso nicht für den Bus benötigt wird. Dann kann man die Fläche auch schön herrichten und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Durch den Kiosk in der Nähe bietet es sich an, dort z.B. etwas zu essen oder zu trinken und sich hinzusetzen, denn in der Nähe sind keine Bänke oder Sitzmöglichkeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 396 2021 Die Vorlage OF 81/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 21 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 24.05.2021 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer "3. Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21, die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1810 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 und OA 21 = Annahme) ÖkoLinX-ELF M 55 = Ablehnung, OA 21 = Enthaltung) FREIE WÄHLER (M 55 = Annahme, OA 21 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 55 = Enthaltung, OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FREIE WÄHLER gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 142, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 90 31
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 54/1 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vorgang: M 51/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Punkt "3 Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21 die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.03.2021, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 21 2021 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf OA 21 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 54/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI sowie Abwesenheit 1 FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des OBRs hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der ST 1022 vom 07.05.2021 antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße / Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2.Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem OBR zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen Schwalbacher Straße / Rebstöcker Straße geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Begründung: Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 202 2021 Die Vorlage OF 44/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen ‚Schwalbacher Straße'/‚Rebstöcker Straße' geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 43/1 Betreff: Müllproblematik auf der Frankenallee zwischen Krifteler Straße und Rebstöcker Straße in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Um die Müllproblematik auf der Frankenallee in den Griff zu bekommen, sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Die Mülleimer auf der Frankenallee sollen, soweit noch nicht installiert, Schutzvorrichtungen / Abdeckungen erhalten. 2. Die Mülleimer neben Parkbänken sollten zusätzlich durch größere Mülleimer ersetzt werden. 3. An neuralgischen Stellen (bspw. Gebüsch auf Höhe des Quartiersbüros/Eiscafé Wally Frankenallee 166/223) an denen sich immer wieder Sperrmüll findet, sollen Schilder aufgestellt werden, die auf den Sperrmüllservice der FES hinweisen. Begründung: In letzter Zeit fällt auf, dass die Grünstreifen im Bereich Frankenallee, besonders im Bereich zwischen der Maria Hilf Kirche und der Gemeinde Frieden und Versöhnung, zugemüllt werden. Es handelt sich bei dem Müll um Elektrowaren, Altpapier, Essensreste, Getränkeflaschen uvm. Sowohl die Abfalleimer quellen über als auch im Gebüsch liegt Müll. Da die Abfalleimer offen sind, kommt hinzu, dass die Vögel den Abfall herauspicken und verteilen. Auch kommt vor, dass große Müllbeutel, die eigentlich zum Hausmüll gehören, dort entsorgt werden und die Mülleimer zu schnell voll sind. Fotos: (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 43/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2021, OF 40/1 Betreff: Übergang an der Schloßborner Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Übergang vom Spielplatz Schloßborner Straße an den beiden Kreuzungen mit der Frankenallee muss für Menschen mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator, Rollstuhl etc. jederzeit passierbar sein. Zu diesem Zweck sollen: 1. An der nördlichen und südlichen Seite der Frankenallee Poller gesetzt werden. 2. Auf der Straße im westlichen Kreuzungsbereich Markierungen angebracht werden, die klar machen, an welchen Stellen legal geparkt werden darf bzw. wo nicht. 3. Die Poller auf der "Insel" der Mitte der Frankenallee weiter an den Rand verlegt werden. Begründung: An der genannten Stelle parken immer wieder Autos so, dass eine sichere Querung der Frankenallee entlang der Schloßborner Straße nicht möglich ist (siehe Fotos im Anhang). Daher müssen durch Markierungen und Poller klare Verhältnisse geschaffen und verhindert werden, dass dort weiterhin verkehrswidrig geparkt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 199 2021 Die Vorlage OF 40/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "An der nördlichen und südlichen Seite der Frankenallee sollen Maßnahmen getroffen werden, damit dort nicht geparkt werden kann, z. B. Fahrradständer, Hochbeete oder Poller." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2021, OF 12/1 Betreff: Kreuzungen in der Eppenhainer Straße sicherer gestalten Vorgang: OM 2039/17 OBR 1; ST 2348/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 2348 genannten Maßnahmen endlich umzusetzen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert auch in der Einmündung der Wörsdorfer Straße "Warteblöcke" einzurichten. Vor den Einmündungen an der Mammolshainer Straße und an der Wörsdorfer Straße sollen darüber hinaus jeweils ein Verkehrsschild "Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts" angebracht werden. Begründung: Die Verkehrssituation in der Eppenhainer Straße ist unverändert gefährlich. Einbiegenden Fahrzeugen und Radfahrenden werden regelmäßig die Vorfahrt genommen. Lärmbelästigende Hupkonzerte und gefährliche Unfälle sind nicht selten die Folge. Es ist vor allem für die Anwohner*innen nicht nachvollziehbar, warum der Beschluss des Magistrats aus dem Jahre 2017 bis heute nicht umgesetzt wurde und die Gefahrenstellen markiert wurden. Dies ist schnellstmöglich nachzuholen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2348 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 48 2021 Die Vorlage OF 12/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1568/1 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte auf Grund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den OBR Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.DE, die dort eine Fußgänger-Passage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen i.d.R. dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten Rewe, Aldi, Lidl, Denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1568/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7321 2021 Die Vorlage OF 1568/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1569/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsbesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z.B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Posten, Aufplasterung des Zebrastreifens, o.ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien. (Es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöckerstraße in die Kleyerstraße rechts abbiegen stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2021 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1565/1 Betreff: Lärmschutz Homburger Damm Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Welche baulichen Maßnahmen können getroffen werden, um den Lärm für die Wohnhäuser am Homburger Damm, besonders in der Schloßborner Straße, zu reduzieren? - Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Maßnahmen? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen, dass die Lärmbelastung für die Wohnhäuser am Homburger Damm hoch ist und wünschen sich die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion des Lärms. Damit der Ortsbeirat eine fundierte Entscheidung treffen kann, wird der Magistrat gebeten bei den zuständigen Ämtern weiterführende Informationen einzuholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1959 2021 Die Vorlage OF 1565/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient, da gerade an den Haltestellen "Schwalbacher Straße" und "Rebstöcker Straße" keine Entlastung durch die Linie 14 gegeben ist. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Auch bei der Vorstellung des Nahverkehrsplan 2025+ am 16. November 2020 war leider kein Problembewusstsein für diesen belasteten Straßenabschnitt vorhanden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7019 2021 Die Vorlage OF 1521/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 1501/1 Betreff: Aufwertung Endhaltestelle "Schloßborner Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kurvenbereich der Idsteiner Straße zur Schlossborner Strasse das Parken der PKW als auch das wilde Sperrmüllabladen zu unterbinden und so Platz zu schaffen für Bänke und Begrünung für die Bewohnenden und die Einkaufenden im benachbarten Kiosk. Begründung: Durch das unkontrollierte Parken im Kurvenbereich sowie das ständige Abladen von Sperrmüll auf dem Gehwegbereich werden sowohl die Fußgehenden als auch die Busse der Linie 52 behindert. Der Gehwegbereich ist stark frequentiert, da er eine Verbindung zwischen der Hellerhofsiedlung, der Anspacher Straße und der Busendhaltestelle mit Kiosk darstellt. Wild abgeladener Sperrmüll auf den Gehwegen steht insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fußgehende und Fahrgäste des ÖPNV eine Gefahr dar. PKW-Stellplätze im Straßenraum sind in allen umliegenden Straßen beidseitig in ausreichender Zahl vorhanden. Verspätungen im Busverkehr insbesondere auf der Linie 52 sind leider an der Tagesordnung. Die Linie verkehrt zu den Hauptverkehrszeiten im 7-Minuten-Takt. Behinderungen auf der Strecke insbesondere durch ein- und ausparkende PKW müssen abgebaut werden, um das Busnetz zu beschleunigen. Es fehlen Bänke und hochwertige Pflanzflächen. Daher sollen im Kurvenbereich entlang der Fahrbahnmarkierung Pflanzkübel und Bänke aufgestellt werden. So können die ÖPNV-Nutzenden sich setzen, solange sie auf den Bus warten. Die Kund*innen des Kiosks können die Sitzgelegenheiten nutzen und die Menschen im Viertel können sich dort treffen. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1501/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 3 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1500/1 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für Fußgehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für Fußgehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem ca. 600m langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für Fußgehende. Immer wieder queren Fußgehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6921 2020 Die Vorlage OF 1500/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2020, OF 1484/1 Betreff: Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, härtere Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung und illegale Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, gewerblichem Müll etc. an verschiedenen Orten im Ortsbezirk 1, v.a. im Gallus, zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr)Müll abladen verboten" o.ä. an neuralgischen Plätzen, an denen regelmäßig illegaler Müll entfernt werden muss. Die Schilder sollen außerdem auf die Sperrmüllanmeldung / Telefonnummer der FES und Bußgelder für illegale Entsorgung hinweisen. 2. Wirksame Überwachung der bekannten Plätze, Bestandsaufnahme von neuralgischen Punkten, die täglich durch die Stadtpolizei kontrolliert / abgefahren werden. 3. Deutliche Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung. 4. Schaffung einer ämterübergreifenden Stelle inklusive Telefonhotline, die Meldungen zu Müll, analog zum Mängelmelder in der FFM.de-App, gebündelt annimmt und sehr zeitnah die Abholung veranlasst. Begründung: Durch die Corona-Pandemie hat sich die Menge an illegal entsorgtem Müll jeder Art leider weiter erhöht. Öffentliche Plätze und Straßen werden vermehrt Orte für widerrechtliche Müllablagerungen (s. Fotos aus dem Gallus - Idsteiner Straße vom 22. und 24.08.2020). Zwar kann über die FFM.de App illegaler Sperrmüll schnell und einfach gemeldet werden, aber es sollte erst gar nicht zum illegalen Abladen kommen. Außerdem sind je nach Ablageort drei verschiedene Ämter zuständig. Bürgerinnen und Bürger sollten sich aber einfach und schnell an eine zentrale Stelle wenden können, die zeitnah reagiert. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2020, OF 1421/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6906 2020 1. Die Vorlage OF 1421/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1484/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, BFF und U.B. gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2020, OF 1497/1 Betreff: Anspacher Straße/Wallauer Straße - Falschparken verhindern und Poller setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das Falschparken - Parken auf dem Gehweg, in der Grünfläche und Parken im Kurvenbereich - in der Anspacher und Wallauer Straße zu verhindern. Dazu sollen in den folgenden Bereichen Poller gesetzt werden Am östlichen Ende der Wallauer Straße auf der nördlichen Seite von der Höhe Kronthaler Straße bis zur Mündung in die Anspacher Straße. Im Kurvenbereich (südlich) Wallauer/Anspacher Straße. Zur besseren Erklärung wurden die benötigten Poller auf dem Luftbild mit einem schwarzen Kreis markiert. Begründung: Im oben erwähnten Bereich ergeben sich durch das Falschparken mehrere Problemlagen. Zum einen wird die Kurve Wallauer/Anspacher auf südlicher Seite sehr oft zugeparkt, wie das erste Bild zeigt. Dadurch können Autofahrer, die durch die Anspacher Straße fahren und dem von rechts kommenden Verkehr aus der Wallauer Straße Vorfahrt gewähren müssen, nicht oder viel zu spät sehen. Dies ist insbesondere für Radfahrer eine große Gefahr. Der gesamte Kurvenbereich muss deshalb, wie auch schon im nördlichen Bereich geschehen, abgepollert werden. Der Gehweg auf der nördlichen Seite der Wallauer Straße wird immer wieder komplett zugeparkt, so dass Fußgänger diesen gar nicht mehr nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Obwohl dort ein absolutes Halteverbot herrscht parken Autos, wie auf den Bildern zu sehen, auf dem Gehweg und zum Teil sogar in der Grünfläche. Quelle: https://www.google.com/maps/@50.1055493,8.6217525,63m/data=!3m1!1e3 Bilder: Michael Melzer Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6919 2020 Die Vorlage OF 1497/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor ein neuer Absatz mit den Worten "Weiter wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Kurvenbereich auf der Sperrfläche Radbügel statt Poller angebracht werden können." angefügt wird. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2020, OF 1421/1 Betreff: Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, härtere Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung und illegale Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, gewerblichem Müll etc. an verschiedenen Orten im Ortsbezirk 1, v.a. im Gallus, zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr)Müll abladen verboten" o.ä. an neuralgischen Plätzen, an denen regelmäßig illegaler Müll entfernt werden muss. Die Schilder sollen außerdem auf die Sperrmüllanmeldung / Telefonnummer der FES hinweisen. 2. Wirksame Überwachung der bekannten Plätze, ggf. durch Videoüberwachung oder mit Hilfe privater Anbieter / Detektei / Anwohnern zur Ermittlung der Täter, falls diese Arbeit nicht durch die Stadtpolizei geleistet werden kann. 3. Deutliche Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung. Begründung: Durch die Corona-Pandemie hat sich die Menge an illegal entsorgtem Müll jeder Art leider weiter erhöht. Öffentlichen Plätze und Straßen werden vermehrt Orte für widerrechtliche Müllablagerungen (s. Fotos aus dem Gallus - Idsteiner Straße vom 22. und 24.08.2020). Zwar kann über die FFM.de App illegaler Sperrmüll schnell und einfach gemeldet werden, aber es sollte erst gar nicht zum illegalen Abladen kommen. Müllsünder dürfen nicht davonkommen, daher müssen nun Maßnahmen ergriffen werden. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2020, OF 1484/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1421/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1421/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6906 2020 1. Die Vorlage OF 1421/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1484/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, BFF und U.B. gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 1398/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten aufgrund des zu erwartenden Zuwachses an neuen Anwohnerinnen und Anwohnern im Teves-Gelände eine umfassende Verkehrsplanung für dieses Gelände sowie der unmittelbar angrenzenden Straßen zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zeitnah und vor Abschluss der endgültigen Planungen in der Bürgersprechstunde vorzustellen und einzubinden. Dabei sollen insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: · Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße hinsichtlich der Abbiegemöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs, · Die sichere Führung der Fahrradwege, · Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger/innen, · Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle und Gehwege, · Die voraussichtlichen Nutzerzahlen der jeweiligen Verkehrsmittel und ihrer Folgen, · Priorisierte Ampelschaltungen für die Stellen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Umfeld der Rebstöcker Straße/ Mainzer Landstraße ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den Zuzug weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird eine neue Planung umso wichtiger. Idealerweise ist die Umsetzung der Planungen erfolgt bis die ersten neuen Bürgerinnen und Bürger dort eingezogen sind. Eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung des Ortsbeirats sind hierbei unerlässlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 20 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über den fünften Punkt des Antragstenors der Vorlage OF 1398/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6529 2020 Die Vorlage OF 1398/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der fünfte Punkt um die Worte ", die per Verkehrsschätzung für alle Verkehrsmittel ermittelt werden sollen" ergänzt wird. Abstimmung: erster bis vierter und sechster Punkt: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI fünfter Punkt: SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1378/1 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße, zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park / Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahren. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen zu sichern gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über 10 Jahren. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10 h morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe ca. 25 - 40 J. dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um 5-6 Männermannschaften, deren Mitglieder z.T. mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. an Wochenenden regelmäßig vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d.h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahren ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur ca. 1 km oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark. das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden. Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Durch die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von 6-9jährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher wurde so vertrieben und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen "Am Römerhof" und "Zum Rebstockbad" befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele frei gegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", z.T. eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6340 2020 Die Vorlage OF 1378/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Worte "an Wochenenden regelmäßig" durch das Wort "täglich" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2020, OF 1323/1 Betreff: Parkende Pkw behindern den Bus und es fehlen Anschließmöglichkeiten für Fahrräder im Bereich der S-Bahn-Station "Galluswarte", Zugang Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der 52er Bus auf seiner Fahrt in Richtung Schloßborner Straße nicht mehr durch parkende Pkw behindert wird und die Unterversorgung des Bereichs mit Fahrradanschließmöglichkeiten ausgeglichen wird: Das Parken in der Frankenallee zwischen S-Bahn und Hufnagelstraße in Richtung Westen wird auf die linke Seite der Straße beschränkt. Am rechten Fahrbahnrand sind Stellplätze für Fahr- und Leih-Räder (Bügel) und E-Roller (Schild und Markierung) einrichten zu lassen. Hierbei ist auf eine auffällige Markierung / Beschilderung zu achten, damit die Straße keinen zum Schnellfahren verleitenden breiten Charakter erhält. Begründung: Der Bus wird in dem Bereich regelmäßig durch die immer breiter werdenden Fahrzeuge behindert. Vereinzelt kann der Bus die Fahrt nicht fortsetzen. Gleichzeitig fehlen in diesem Bereich Anschließmöglichkeiten für Fahrräder (vom Ortsbeirat bereits mehrfach gefordert). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6141 2020 Die Vorlage OF 1323/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2020, OF 1277/1 Betreff: Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine naturnahe Aufwertung der Grünflächen in der Schneidhainer Straße zwischen Frankenallee und Spielplatz sowie vor der Idsteiner Straße vornehmen zu lassen und sich hierzu mit Kenntnissen, Ressourcen und Ideen aus dem Stadtteil versorgen lassen und das angefügte Konzept (Anlage) des Mehrgenerationenhauses als Handlungsgrundlage anzunehmen. Der Ortsbeirat ist zu gegebener Zeit zu beteiligen. Für Aktionen zur Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner wird der Ortsbeirat (gesonderte Vorlage) einen Betrag i. H. von höchstens € 1.500,- zur Verfügung stellen. Begründung: Das Gallus ist mit Grünflächen und naturnahen Bereichen weiterhin unterversorgt. Initiativen zur Verbesserung dieses Missstandes verdienen die Unterstützung von Verwaltung und Politik. Um eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung an dem Vorhaben sicherzustellen und von dort viele Ideen einsammeln zu können, ist zur Unterstützung der Eigenleistung auch ein Geldbetrag erforderlich, der vom Ortsbeirat beigesteuert werden kann. Anlage 1 (ca. 663 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6013 2020 Die Vorlage OF 1277/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2020, OF 1279/1 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird kurzfristig gebeten, die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum KFZ-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen lt. VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann.". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Der hier vorliegende Antrag erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6015 2020 Die Vorlage OF 1279/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2020, OF 1239/1 Betreff: Parkplätze freiräumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist z.T. noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit Sept. 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen - und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das wir uns für eine Gesellschaft wünschen! (A) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeug-Haltenden) umzusetzen; 3. Insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (ca. Höhe Haus-Nr. 240 - seit Febr. 2020 b) schw arzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee / Krifteler Straße c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143 (B) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Hier ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeug Haltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird - und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 31 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1239/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor die Ziffer 3. wie folgt ergänzt wird: "d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5896 2020 Die Vorlage OF 1239/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und U.B. gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2020, OF 1231/1 Betreff: Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Im Kreuzungsbereich zur Frankenallee parken auf der Ostseite der Schloßborner Straße die Fahrzeuge fast bis zur Einmündung der Frankenallee, verengen hier die Fahrbahn und verhindern freie Sicht in die Schloßborner für die Fahrzeuge, die von der Frankenallee kommend hier die rechts-vor-links-Regelung beachten müssen. Dies ist insbesondere deshalb schwierig, weil von der Frankenallee kommende Fahrzeuge nur in einem U-Turn weiterfahren können. Aufgrund dieser Abbiegebeziehung muss die Kreuzung auch von parkenden Pkw frei gehalten werden, da ansonsten größere Fahrzeuge (Busse, Müllfahrzeuge der FES, Getränkelieferanten u.ä.) nur mit großen Mühen und unter erheblichem Zeitaufwand um die Kurve kommen. Immer wieder "bleiben Fahrzeuge stecken" und der westliche Bereich der Frankenallee vor dem Homburger Damm wird (auch für den 52er Bus) blockiert, der Verkehr kommt vollständig zum Erliegen. Im Kreuzungsbereich von Schloßborner und Frankenallee wird der abgesenkte Gehwegbereich (westliche Straßenseite) gewohnheitsmäßig als Schrägparkplatz für zwei Fahrzeuge genutzt. Zu Fuß Gehende aus Richtung Mainzer Landstraße müssen entweder auf Höhe des Spielplatzes die Straßenseite wechseln oder um die hier abgestellten Fahrzeuge einen Bogen machen und auf der Straße weiterlaufen. Der Gehweg vor dem Kinderspielplatz wird zudem auch auf der südlichen Seite durch hier geparkte Fahrzeuge regelmäßig blockiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend tätig zu werden und den Kreuzungsbereich für den fließenden Verkehr und zu Fuß Gehende zu sichern: 1. Östlicher Rand der Schloßborner Straße: Poller im Straßenraum so setzen, dass ca. 5 m zur Einmündung der Frankenallee kein Fahrzeug abgestellt werden kann. 2. Westlicher Gehweg der Schloßborner Straße: Auf dem Gehweg vor der Querung der Frankenallee (ca. am Ende des Grundstücks Schloßborner Straße 35) Poller so setzen, dass Fahrzeuge nicht mehr auffahren können. 3. Gehweg vor dem Kinderspielplatz im Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Schloßborner Straße und Homburger Damm durch Setzen von Pollern oder Bügeln gegen das Auffahren und Abstellen von Pkw sichern. (zu 1) Deutlich wird die im Kreuzungsbereich verengte Fahrbahn durch die am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner sowie in der Frankenallee geparkten Fahrzeuge (zu 2) Situation am Ende des Gehwegs der Schloßborner (westlich); erkennbar ist, dass auch der weitere Gehweg entlang des Spielplatzes im Mittelstreifen der Frankenallee nach Überqueren der Frankenallee versperrt ist. Links im Bild ist noch ein am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner geparktes Fahrzeug zu sehen, das recht nah in den Kreuzungsbereich der Schloßborner/Frankenallee abgestellt ist. (zu 2) nach Querung der Frankenallee (nördliche Fahrbahn) - Gehweg durch parkende Fahrzeuge versperrt (zu 3) Gehweg vor dem Kinderspielplatz nach Querung der südlichen Fahrbahn der Frankenallee blockiert Begründung: Die Maßnahmen führen zu deutlich mehr Sicherheit für den fließenden Verkehr und für zu Fuß Gehende. Außerdem werden insbesondere durch Poller auf der östlichen Straßenseite Behinderungen für den fließenden Verkehr beseitigt. Durch Sicherung des Gehwegs auf der westlichen Straßenseite durch Poller, ist der Weg für zu Fuß Gehende wieder nutzbar. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5891 2020 Die Vorlage OF 1231/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 2. um die Worte ", dabei ist auf Barrierefreiheit zu achten." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1236/1 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter dem Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, davon haben 4 Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 1. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Adlerwerke, Kleyerstraße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 2. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Europagarten, Hattersheimer Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 3. Wurden die Abrechnungen der AWO-Lahn'sche Höfe, Rebstöcker Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 4. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Gutleutviertel, Gutleutstraße 32 überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1598 2020 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2020, OF 1213/1 Betreff: Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße Am Balkon im ersten Stock des Hauses Schloßborner Straße 34A haben die Bewohner Videokameras angebracht, mit denen Gehweg und Straßenraum, also der öffentliche Raum, vor dem Haus überwacht werden. Die Überwachung der Nachbarschaft mittels Videokameras ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zeitnah die Bewohner der Wohnung aufzufordern, die Videokameras abzubauen. Begründung: Auf die Kameraüberwachung wird nicht hingewiesen und die Antragsteller bezweifeln, dass eine private Videoüberwachung zulässig ist. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5755 2020 Die Vorlage OF 1213/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2020, OF 1185/1 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, in der Eppenhainer Straße, an der Einmündung Wallauer Straße/ Wörsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Nicht alle Autos, die von der Europaallee in die Eppenhainer Straße fahren, wollen in den Stadtteil Gallus einfahren. Die Eppenhainer Straße wird seit dieser Zeit auch als Abkürzung genommen, von Autofahrern, die möglichst schnell zur Mainzer Landstraße gelangen wollen. Aus diesem Grund hat der Autoverkehr in diesem Teil der Eppenhainer Straße enorm zugenommen. Für die dortige Bevölkerung muss deshalb ein sicheres queren der Eppenhainer Straße möglich sein. Vor allem auch für die dortige ältere Bevölkerung, die teils nicht mehr so mobil ist und auch für die Kinder in diesem Bereich. Deshalb ist hier ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5741 2020 Die Vorlage OF 1185/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1132/1 Betreff: Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz neu zu gestalten und die dortige Aufenthaltsqualität zu verbessern. Hierfür sollen insbesondere die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Barrierefreie Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz; 2. Entsiegelung der Flächen zwischen den Fahrbahnen der Rebstöcker Straße, die nicht für die Haltestelle benötigt werden; 3. Entfernung der Poller und Ersatz durch Bäume und Pflanzentröge; und 4. Gestaltung der neuentstandenen Grünfläche. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz ist derzeit ein hässliches Provisorium, das sich auf Grund der flächendeckenden Versiegelung im Sommer stark aufheizt. Durch die Fertigstellung vieler Wohnungen im Umfeld der Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz wird dieser Bereich wieder von Fahrgästen der Straßenbahn genutzt. Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus in der Rebstöcker Straße soll der Bereich neu gestaltet werden und den Bürgern eine bessere Aufenthaltsqualität vor allem beim Warten auf die Bahn bieten. Die für Verkehr gesperrten Flächen sollen nicht weiter durch Poller, sondern durch Pflanzen und Pflanzgefäße abgegrenzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5466 2019 Die Vorlage OF 1132/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1131/1 Betreff: Anwohnerparkzone in der Mammolshainer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Mammolshainer Straße auf einer Straßenseite eine Anwohnerparkzone einzurichten. Begründung: Der Parkdruck im alten Gallus ist in der Vergangenheit immer weiter angestiegen. Durch das Europaviertel und durch viele Baustellen, parken Autos und Transporter in den Bereichen, die sonst den Anwohnern zur Verfügung gestanden haben. Um das Parken in der Nähe der eigenen Wohnung wieder möglich zu machen muss in der Mammolshainer Straße zumindest einseitig eine Anwohnerparkzone eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5465 2019 Die Vorlage OF 1131/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP, Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: CDU
SITUATION: Die Schwalbacher Straße zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße ist eine wichtige Verbindung vom Zentrum des Gallus in das Europaviertel. Hier sind stets viele Menschen unterwegs, davon sehr viele Kinder. Nicht nur, weil sich in der Straße eine städtische Kita und ein Eingang der Paul-Hindemith-Schule befinden. Auch der Spielplatz/Eiscafe am Quäkerplatz sowie der Spielplatz am Lotte-Specht-Park sind Anlaufpunkte für viele Familien.
An der Kreuzung Idsteiner Straße/ Hufnagel Straße ist die Kreuzung aus der Hufnagel Straße kommend sehr unübersichtlich, egal ob mit dem Rad oder dem Auto. Man muss weit auf die Kreuzung herausfahren, um den Gegenverkehr sehen zu können. Ein einfacher Spiegel würde die Situation unkompliziert vereinfachen, auch für den dort verkehrenden Linienbus 52.
Es gibt eine Gasse, die die Frankenallee und Idsteiner Straße verbindet; hinter der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule. Hätte sie nicht einen Namen verdient? Zum Beispiel: Fritz-Bauer-Gasse oder Hermann-Langbein-Gasse (Ausschwitzprozesse im Saalbau Gallus)
Es gibt sehr viele leerstehende Industriegebäude, ich denke da beispielsweise an das ehemalige Tevesgelände an der Rebstöcker Straße im Gallus. Seit rund 10 Jahren verfällt der Großteil des Geländes, obwohl es da auch das sehr schöne Projekt "Soziale Stadt Gallus" gibt. Die Gebäude sind zum Abriss vorgesehen, aber seit Jahren passiert nichts damit. Einige Gebäude wären, wenn sie im Lauf der Jahre nicht immer mehr verfallen wären, wunderbar geeignet gewesen, um dort Werkstätten, Ateliers, Theater, Begegnungsstätten, KITAs und vieles mehr einzurichten. Andere (Büro)gebäude auf dem Tevesgelände sollen ebenfalls abgerissen werden um dem Wohnungsbau Platz zu machen, obwohl sie nach Augenschein mit Sicherheit nicht abbruchreif sind. Ich plädiere dafür, dass das Planungsamt der Stadt Frankfurt leerstehende Industrie- und Gewerbeflächen auf dem Tevesgelände und anderswo zumindest teilweise für die oben genannte Nutzung freigibt, ggf auch für einen begrenzten Zeitraum.
Wie viele andere auch, steige ich 2x am Tag auf meinem Arbeitsweg an der Galluswarte von der S-Bahn zur Straßenbahn um. Und jedesmal ärgere ich mich über den Taubendreck und die daraus resultierenden unhygienischen Zustände - und das an einem der am stärksten frequentierten Umsteigebahnhöfen Frankfurts inklusive eines Obst- & Gemüsestandes! Oftmals wartet man unter der Bahnüberführung an der Mainzer Landstraße geraume Zeit auf die Straßenbahn, und wer nicht sowieso vom Taubendreck getroffen wird, darf nicht nur die herabfallenden Hautschuppen & Federn dieser - als Krankheitsüberträger hinlänglichen bekannten - Tiere einatmen, die auf den T-Trägern der Bahnüberführung leben und brüten, sondern muß besonders auf den Bahnsteigen permanent dem Taubendreck ausweichen. Ich befinde das als unhaltbaren Zustand und fordere daher die Stadt Frankfurt auf, die T-Träger der Bahnüberführung mit einem Tauben-Netz zu bespannen, um es den Tieren dadurch nicht mehr zu ermöglichen, sich dort niederzulassen. Eine Bahnüberführung weiter an der Mainzer Landstraße in Höhe Schloßborner Straße klappt das wunderbar! Und so ein Netz und seine Anbringung sollten auch kein Vermögen kosten...
Die Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und der S-Bahn-Brücke jenseits der Rebstöcker Straße (also im Gallus) ist für Radfahrer besonders schlimm. Dabei ist Platz genug vorhanden. Die Straße ist eigentlich zu breit für vier Spuren, daher fahren die Autos (je nach Mut) mal einzeln, mal zu zweit nebeneinander, was sehr oft zu Beinahe-Unfällen führt. Diese gefährliche Situation für ALLE Verkehrsteilnehmer kann man ganz einfach entschärfen, indem auf beiden Seiten ein Radweg auf der Fahrbahn markiert wird. Außer Markierungsarbeiten und einigen Schildern sind keine weiteren Baumaßnahmen nötig.
Unterstützer: 203
Reaktion der Stadt: Die Radverkehrsanlagen in der Mainzer Landstraße sind Bestandteil der Radverkehrskonzeption. In einer ersten Stufe sollen im Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz undGünderrodestraße, in dem für den Radverkehr mit einfachen Mitteln (Markierung) eine Führung hergestellt werden kann, Schutzstreifen realisiert werden. In einer zweiten Stufe wird die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik bis zur Schmidtstraße zunächst planerisch bearbeitet. Dieser Planungsauftrag wird in Kürze vergeben.
Weiter lesen auf FFM.DESITUATION: Die Schwalbacher Straße zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße ist eine wichtige Verbindung vom Zentrum des Gallus in das Europaviertel. Hier sind stets viele Menschen unterwegs, davon sehr viele Kinder. Nicht nur, weil sich in der Straße eine städtische Kita und ein Eingang der Paul-Hindemith-Schule befinden. Auch der Spielplatz/Eiscafe am Quäkerplatz sowie der Spielplatz am Lotte-Specht-Park sind Anlaufpunkte für viele Familien.
An der Kreuzung Idsteiner Straße/ Hufnagel Straße ist die Kreuzung aus der Hufnagel Straße kommend sehr unübersichtlich, egal ob mit dem Rad oder dem Auto. Man muss weit auf die Kreuzung herausfahren, um den Gegenverkehr sehen zu können. Ein einfacher Spiegel würde die Situation unkompliziert vereinfachen, auch für den dort verkehrenden Linienbus 52.
Es gibt eine Gasse, die die Frankenallee und Idsteiner Straße verbindet; hinter der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule. Hätte sie nicht einen Namen verdient? Zum Beispiel: Fritz-Bauer-Gasse oder Hermann-Langbein-Gasse (Ausschwitzprozesse im Saalbau Gallus)
Es gibt sehr viele leerstehende Industriegebäude, ich denke da beispielsweise an das ehemalige Tevesgelände an der Rebstöcker Straße im Gallus. Seit rund 10 Jahren verfällt der Großteil des Geländes, obwohl es da auch das sehr schöne Projekt "Soziale Stadt Gallus" gibt. Die Gebäude sind zum Abriss vorgesehen, aber seit Jahren passiert nichts damit. Einige Gebäude wären, wenn sie im Lauf der Jahre nicht immer mehr verfallen wären, wunderbar geeignet gewesen, um dort Werkstätten, Ateliers, Theater, Begegnungsstätten, KITAs und vieles mehr einzurichten. Andere (Büro)gebäude auf dem Tevesgelände sollen ebenfalls abgerissen werden um dem Wohnungsbau Platz zu machen, obwohl sie nach Augenschein mit Sicherheit nicht abbruchreif sind. Ich plädiere dafür, dass das Planungsamt der Stadt Frankfurt leerstehende Industrie- und Gewerbeflächen auf dem Tevesgelände und anderswo zumindest teilweise für die oben genannte Nutzung freigibt, ggf auch für einen begrenzten Zeitraum.
Wie viele andere auch, steige ich 2x am Tag auf meinem Arbeitsweg an der Galluswarte von der S-Bahn zur Straßenbahn um. Und jedesmal ärgere ich mich über den Taubendreck und die daraus resultierenden unhygienischen Zustände - und das an einem der am stärksten frequentierten Umsteigebahnhöfen Frankfurts inklusive eines Obst- & Gemüsestandes! Oftmals wartet man unter der Bahnüberführung an der Mainzer Landstraße geraume Zeit auf die Straßenbahn, und wer nicht sowieso vom Taubendreck getroffen wird, darf nicht nur die herabfallenden Hautschuppen & Federn dieser - als Krankheitsüberträger hinlänglichen bekannten - Tiere einatmen, die auf den T-Trägern der Bahnüberführung leben und brüten, sondern muß besonders auf den Bahnsteigen permanent dem Taubendreck ausweichen. Ich befinde das als unhaltbaren Zustand und fordere daher die Stadt Frankfurt auf, die T-Träger der Bahnüberführung mit einem Tauben-Netz zu bespannen, um es den Tieren dadurch nicht mehr zu ermöglichen, sich dort niederzulassen. Eine Bahnüberführung weiter an der Mainzer Landstraße in Höhe Schloßborner Straße klappt das wunderbar! Und so ein Netz und seine Anbringung sollten auch kein Vermögen kosten...
Die Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und der S-Bahn-Brücke jenseits der Rebstöcker Straße (also im Gallus) ist für Radfahrer besonders schlimm. Dabei ist Platz genug vorhanden. Die Straße ist eigentlich zu breit für vier Spuren, daher fahren die Autos (je nach Mut) mal einzeln, mal zu zweit nebeneinander, was sehr oft zu Beinahe-Unfällen führt. Diese gefährliche Situation für ALLE Verkehrsteilnehmer kann man ganz einfach entschärfen, indem auf beiden Seiten ein Radweg auf der Fahrbahn markiert wird. Außer Markierungsarbeiten und einigen Schildern sind keine weiteren Baumaßnahmen nötig.
Unterstützer: 203
Reaktion der Stadt: Die Radverkehrsanlagen in der Mainzer Landstraße sind Bestandteil der Radverkehrskonzeption. In einer ersten Stufe sollen im Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz undGünderrodestraße, in dem für den Radverkehr mit einfachen Mitteln (Markierung) eine Führung hergestellt werden kann, Schutzstreifen realisiert werden. In einer zweiten Stufe wird die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik bis zur Schmidtstraße zunächst planerisch bearbeitet. Dieser Planungsauftrag wird in Kürze vergeben.
Weiter lesen auf FFM.DE